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AAB-Entscheidungen - Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen

Die sogenannten AAB-Entscheidungen stellen Baurechtsbehörden wie auch die Bauantragsteller immer wieder vor neue Herausforderungen. Baurechtsbehörden gehen häufig mit AAB-Anträgen restriktiv um oder orientieren sich allzu sehr am Nachbarschutz. Für Bauherren und Entwurfsverfasser ist der Erfolg von AAB-Anträgen oft nur sehr schwer abzuschätzen. Das Seminar thematisiert die bauplanungsrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen sowie die bauordnungsrechtlichen Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen und Erleichterungen und ihre jeweiligen Anwendungsvoraussetzungen.

Sie erfahren, welche Möglichkeiten § 34 Abs. 3a BauGB – die Abweichung vom Erfordernis des Einfügen – bietet. Erläutert werden zu dem der Umgang mit Formulierungen in der BauNVO, wie z.B. „können zugelassen werden“ und die Besonderheiten der Abweichungen von technischen Baubestimmungen.

PROGRAMM, INHALTE

  • Einführung
  • Ausnahmen und Befreiungen – § 31 BauGB
  • Abweichungen – § 31 Abs. 3a
  • BauGB Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen – § 56 LBO
  • AAB in weiteren LBO-Regelungen
  • Regelungen zu AAB als Plangeber
  • Strategischer Umgang mit AAB

DOZENT*IN

Dr.Klaus Schaeffer
Vorsitzender Richter a.D am Verwaltungsgerichtshof Baden-Würrtemberg, Mannheim

Manfred Busch
ist Baudirektor und stellv. Referatsleiter im Referat Raumordnung, Baurecht und Denkmalschutz im Regierungspräsidium Karlsruhe. Er ist als Referent für Raumordnung, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht tätig, ist Mitautor der Kommentierung und Vorschriftensammlung „Das neue Baurecht in Baden-Württemberg“, des Kommentars der LBO und LBOAVO und des Fachbuchs „Abstandsflächenrecht in Baden-Württemberg“ (alle im Boorberg-Verlag).

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