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Aktuelle Fragen zum Anschluss- und Erschließungsbeitragsrecht

Im Bereich des Beitragsrechts erfährt das Recht ständig Veränderungen. Mit der KAG-Novelle vom 17.03.2005 war das Erschließungsbeitragsrecht zum 01.10.2005 in Landesrecht übernommen worden. Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 wurde das Kommunalabgabengesetz erneut punktuell geändert. Inzwischen beschäftigt sich auch die Rechtsprechung mit dem seit 2005 landesrechtlich geregelten Erschließungsbeitragsrecht intensiver. In diesem Seminar steht die aktuelle Rechtsprechung im Vordergrund. Neben der Rechtsprechung des VGH Mannheim ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der übrigen Oberverwaltungsgerichte zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht z. T. auch auf die Rechtslage im Lande übertragbar. Im Anschlussbeitragsrecht sind nur wenige neue Gerichtsentscheidungen ergangen. Im Vordergrund des Seminars stehen deshalb neben der aktuellen Rechtsprechung Beispielsfälle aus der kommunalen Praxis.

PROGRAMM, INHALTE

  • Änderungen in der Gesetzgebung in Bezug auf Erschließungs- und Anschlussbeiträge
  • Rechtsprechung zum Erschließungsvertrag
  • Rechtsprechung zu Ausgleichsmaßnahmen nach § 135 a-c BauGB
  • Rechtsprechung zu Erschließungsbeiträgen
  • Rechtsprechung zu Anschlussbeiträgen
  • Praktische Fälle und Fragen der Teilnehmer

ZIELGRUPPE

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen im Abgabenveranlagungsbereich und bei der Kommunalaufsicht.

DOZENT*IN

Markus Stroh
ist Dipl.-Verwaltungswirt (FH)und im Baurechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart tätig.

HYBRID-SEMINAR
(Teilnahme in Präsenz oder als Live Web-Seminar möglich)

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  • 17.07.2024
    2024-57741F
  • Mi 09:15 bis 16:45 Uhr
  • Hybrid-Seminar
    268 €
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ist Dipl.-Verwaltungswirt (FH)und im Baurechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart tätig.

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