Beschäftigtendatenschutz
Seit dem 25.05.2018 gilt die EU-DSGVO. Die neuen Vorschriften bringen auch zahlreiche neue Anforderungen für die Verarbeitung von Daten von Beschäftigten. So gelten z.B. bereits in der Bewerbungsphase strenge Regelungen für Arbeitgeber oder Personalvermittler. In diesem Web Seminar werden Voraussetzungen für zulässige Datenverarbeitungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes im Überblick dargestellt.
Mitarbeiter aus Personalabteilungen, Recruiter, Geschäftsleiter, Datenschutzbeauftragte, Personalvermittler u.a.
Petra Straub
ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind außerdem das Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Wirtschaftsrecht, privates Baurecht sowie das Haftungs- und Versicherungsrecht.
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