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Bewachungsverordnung

Sicherheitsdienste stellen für Kommunen einen wichtigen Baustein in Sicherheitskonzepten für Veranstaltungen dar oder werden von den Gemeinden selbst beauftragt, z.B. um auf städtischen Grundstücken Vandalismus zu verhindern oder das subjektive Sicherheitsgefühl zu stärken. Was ist bei der Erteilung der Bewachungserlaubnis und der Prüfung des eingesetzten Personals zu beachten? Wie kann man einen seriösen von einem unseriösen Dienstleister unterscheiden und wie geht man mit der Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer um?

Dieses Seminar vermittelt Rechts- und Handlungssicherheit bei der Zulassung und Überwachung von Bewachungsunternehmen, Beauftragung von Sicherheitsdiensten sowie der Vergabe von Bewachungsaufträgen.

PROGRAMM, INHALTE

  • Bewachungsverordnung, Bewachungserlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
  • Durchführung der Bewachungsverordnung, eingesetztes Personal, Kontrollen durch die Behörde
  • Beauftragung von Sicherheitsunternehmen durch die Kommune
  • Führen von Waffen durch Sicherheitsunternehmen

DOZENT*IN

Uwe Ehrhardt
ist Stadtoberverwaltungsrat und Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Zuvor war er als Leiter des Standesamtes der Stadt Emmendingen tätig. Er ist langjähriger Referent im Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.

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Uwe Ehrhardt
ist Stadtoberverwaltungsrat und Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Zuvor war er als Leiter des Standesamtes der Stadt Emmendingen tätig. Er ist langjähriger Referent im Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.

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