Das neue Reisekostenrecht für den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg
Das neue Reisekostenrecht für den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg wird mit der Neufassung des Landesreisekostengesetzes Baden-Württemberg ab 2022 in wesentlichen Punkten geändert. Dadurch soll der gesamte Prozess der verwaltungsmäßigen Abwicklung von Dienstreisen, das heißt die Beantragung der Reise, die Genehmigung durch die oder den Vorgesetzten, die Abrechnung und die Bearbeitung des Erstattungsantrags für alle am Prozess beteiligten Personen spürbar erleichtert werden. Ziel dieses Seminars ist die anschauliche Vermittlung der neuen Rechtsgrundlagen, um eine korrekte Reisekostenabrechnung erstellen zu können.
Ebenso wird den Seminarteilnehmer/innen die Möglichkeit gegeben, Fragen aus der Praxis gemeinsam mit dem Dozenten zu erörtern.
Reinhard Wirth
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Stuttgart
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