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Das Onlinezugangsgesetzes (OZG)- Umsetzung bei Gemeinden

Die Datenhaltung natürlicher Personen in Deutschland ist dezentral organisiert. Der Nationale Normenkontrollrat nennt ca. 220 zentrale und dezentrale Datenregister. Dadurch entstehen einerseits Inkonsistenzen und Redundanzen in der Datenhaltung sowie andererseits sich wiederholende Datenerhebungen bei betroffenen Personen. Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden nutzerfreundliche Online-Prozesse modelliert. Eine Voraussetzung ist, dass Bürger*innen nicht immer wieder Nachweise einreichen müssen, die bei anderen Behörden bereits vorhanden sind.

Die Lösung ist das Once-only-Prinzip. Der Gesetzentwurf zur Registermodernisierung greift dies auf und definiert ein registerübergreifendes Identitätsmanagement. Damit werden die Kommunen neue Aufgaben übernehmen müssen. Das Seminar verschafft einen Überblick zu diesem neuen Digitalisierungsthema.

PROGRAMM, INHALTE

  • Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen
    (Onlinezugangsgesetz – OZG)
  • Die Verpflichtungen der Gemeinden aus diesen Gesetzen
  • Portale und Portalverbund für E-Government
  • Sichere Identifizierung mit dem Servicekonto NRW
  • Das Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrates
  • Der OZG Umsetzungskatalog
  • Empfehlung zur KGSt und Umsetzung des OZG in Gemeinden
  • Beispiele für gute E-Government-Services
  • Gutachten Registermodernisierung zur Umsetzung des Once-only-Prinzips
  • Förderung von E-Government durch das Land Baden Württemberg
  • Aufgaben der Digitallosten
  • Erfahrungsaustausch zwischen Digitallotsen

DOZENT*IN

Peter Karl Klinger
ist Dipl. Verwaltungswirt, Ltd. Städt. Direktor a. D., Lehrbeauftragter der Fernuniversität in Hagen und der
Hochschule Rhein Waal (E-Government).

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ist Dipl. Verwaltungswirt, Ltd. Städt. Direktor a. D., Lehrbeauftragter der Fernuniversität in Hagen und der
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