Die Eignung von Unternehmen für den Auftrag
Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die für die Erbringung der Leistung auch geeignet sind. Was bedeutet das konkret: Welche Eignungskriterien gibt es, um eine belastbare Prognose hierzu anzustellen? Dürfen schlechte Erfahrungen mit einem Unternehmen aus der Vergangenheit hierbei berücksichtigt werden? Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Eignungsprüfung bei den verschiedenen Vergabeverfahrensarten? Wann müssen (oder dürfen) Unternehmen wegen früherer Verfehlungen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden? Sind geforderte Referenzangaben ein probates Mittel zur Eignungsprüfung?
Diese und andere Fragestellungen werden anhand vieler praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung im Web Seminar behandelt und vermitteln ein kompaktes Bild für den öffentlichen Auftraggeber, welcher Beurteilungsspielraum ihm hier zukommt.
Martin Krämer
ist ltd. städt. Rechtsdirektor, ehemaliger Leiter des Zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn; Mitherausgeber der Fachzeitschrift „VergabeNavigator“ und Mitautor „Kommunales Vergabehandbuch Bau NRW“
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