Die neue ImmoWertV
Die Referentenentwürfe zur neuen ImmoWertV sind veröffentlicht. Anders als ursprünglich vorgesehen, werden die in den letzten Jahren erarbeiteten und veröffentlichten Einzelrichtlinien (Verlgeichswertrichtlinie, Sachwertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie etc.) nicht in einer gemeinsamen ImmoWertR zusammengefasst, sie gehen vielmehr im Zuge der ImmoWertV-Novellierung in diese (zumindest in Teilen) über. Hintergrund ist der Wunsch nach einer höheren Transparenz der Immobilienmärkte und eine Wertermittlung nach bundesweit einheitlichen Grundsätzen für die Ableitung der für die Wertermittlung relevanten Daten sowie für die Ermittlung der Marktwerte. Zudem sollen die Inhalte der derzeit sechs Regelungswerke übersichtlich gestaltet und damit auch neu geordnet werden.
Damit soll es in Zukunft (ursprünglich geplant war ein in Kraft treten ab dem 1. Januar 2021, die jüngste Verlautbarung geht nun vom 1. Januar 2022 aus) nur noch 2 Regelungswerke geben:
Im Rahmen des Web-Seminars werden die umfangreichen Regelungen und Änderungen in der ImmoWertV dargestellt, diskutiert und kurz erläutert.
Prof. Dr. Martin Ingold
ist Dipl.-Volkswirt und Dipl.-Sachverständiger (DIA). Er ist Professor für Immobilienwirtschaft an der Steinbeis-Hochschule Berlin und Dozent an der Universität Freiburg, beim Bundeskriminalamt Wiesbaden sowie der VWA Freiburg
Jahre Erfahrung in der qualifizierten Weiterbildung
Praxisorientierte Seminare und Studiengänge
Erstklassige Dozenten aus Wissenschaft und Praxis
20.000
Anerkannte VWA-Absolventen
Weiterbildung gem. § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV für Immobilienmakler
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