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Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems in der Kommunalverwaltung

Durch unionsrechtliche Vorgaben ist Deutschland zur zeitnahen Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) verpflichtet. Zentraler Baustein der deutschen Umsetzungsstrategie ist ein neues Stammgesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG). Mit dem Beschluss zum Hinweisgeberschutzgesetz am 16.12.2022 im Bundestag zeichnet sich ab, dass für die überwiegende Zahl der Kommunen in Deutschland spätestens bis zum 31.12.2023 ein Hinweisgeberschutzsystem einzuführen ist.

Dieses Seminar bietet neben einer Orientierungshilfe einen praxistauglichen Lösungsweg zur Umsetzung dieser Vorgaben – auch ohne Übernahme der Infrastruktur durch einen externen Dienstleister.

PROGRAMM, INHALTE

  • Herleitung aus der europäischen Hinweisgeberschutzrichtlinie
  • Umsetzung der Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz
  • Darstellung des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Möglichkeiten in der Praxis
  • Arbeitshilfe zur Umsetzung einer internen Lösung
  • Dokumentations- und Unterrichtungspflichten
  • Ausblick

DOZENT*IN

Marvin Pötsch
ist Dozent im Hochschulbereich für die Themen Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Abgabenrecht sowie Seminardozent im Bereich der Benutzungsgebührenkalkulation.

HYBRID-SEMINAR
(Teilnahme in Präsenz oder als Live Web-Seminar möglich)

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Marvin Pötsch
ist Dozent im Hochschulbereich für die Themen Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Abgabenrecht sowie Seminardozent im Bereich der Benutzungsgebührenkalkulation.

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