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Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems in der Kommunalverwaltung

Das Hinweisgeberschutzgesetz hat im zweiten Anlauf das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen und wird aller Voraussicht nach noch im Juni 2023 in Kraft treten. Behörden und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nach dem HinSchG interne Anlaufstellen schaffen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen besteht weder für interne noch für externe Meldestellen.

Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist komplex, sodass entsprechende Vorbereitungen rechtzeitig getroffen werden sollten.

Dieses Seminar bietet neben einer Orientierungshilfe einen praxistauglichen Lösungsweg zur Umsetzung dieser Vorgaben – auch ohne Übernahme der Infrastruktur durch einen externen Dienstleister.

PROGRAMM, INHALTE

• Herleitung aus der europäischen Hinweisgeberschutzrichtlinie
• Umsetzung der Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz
• Darstellung des Hinweisgeberschutzgesetztes
• Möglichkeiten in der Praxis
• Arbeitshilfe zur Umsetzung einer internen Lösung
• Dokumentations- und Unterrichtungspflichten

DOZENT*IN

Marvin Pötsch
Dozent im Hochschulbereich für die Themen Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Abgabenrecht sowie Seminardozent im Bereich der Benutzungsgebührenkalkulation.

HYBRID-SEMINAR
(Teilnahme in Präsenz oder als Live Web-Seminar möglich)

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  • 18.07.2023
    2023-50160F
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Dozent im Hochschulbereich für die Themen Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Abgabenrecht sowie Seminardozent im Bereich der Benutzungsgebührenkalkulation.

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