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Rechtsanwaltliches Berufsrecht: Kenntnisse im Berufsrecht gemäß § 43f BRAO

Seit dem 1.8.2022 besteht für alle neu zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Pflicht, zehn Stunden berufsrechtliche Kenntnisse nachzuweisen. Dies muss spätestens innerhalb eines Jahres nach der Zulassung geschehen sein.

Das Seminar bietet einen Überblick über die wesentlichen Bereiche des Berufsrechts und vermittelt die Kenntnisse, die für eine rechtsanwaltliche Berufsausübung unerlässlich sind. Dabei werden die Anforderungen des § 43f BRAO abgedeckt. Die Veranstaltung ist auch für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt von Interesse, die/der seine berufsrechtlichen Kenntnisse auf den aktuellen Stand bringen möchte.

PROGRAMM, INHALTE

  • Die wirtschaftliche Lage, Struktur und Organisation der deutschen Anwaltschaft – zukünftige Entwicklungen
  • Persönliche Anforderungen an den Beruf.
  • Das Zulassungsverfahren zur Anwaltschaft
  • Grundpflichten des Rechtsanwalts
  • Aufklärungs- und Informationspflichten
  • Berufsaufsicht und berufsrechtliche Sanktionen

DOZENT*IN

RA Martin W. Huff
ist als Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) bei Huff & Speisebecher Rechtsanwalts GmbH tätig. Er war bis September 2022 Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln und ist durch eine Vielzahl berufsrechtlicher Publikationen bestens mit der Materie vertraut.

HYBRID-SEMINAR
(Teilnahme in Präsenz oder als Live Web-Seminar möglich)

AUF EINEN BLICK

ALLE TERMINE
  • 16.06.2023 - 17.06.2023
    2023-80001F
  • Fr 13:00 bis 17:15 Uhr
    • Sa 09:00 bis 16:30 Uhr
  • Hybrid-Seminar
    150 €
  • Ausreichend Plätze

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