Kommunale*r Datenschutzbeauftragte*r (VWA)
20.04. – 13.05.2026
9:15 – 16:45 Uhr
Datenschutz ist zentrale Verantwortung in der öffentlichen Verwaltung. Wer hier Aufgaben übernimmt, muss gesetzliche Anforderungen sicher einordnen, sensible Daten schützen und praktikable Lösungen im Verwaltungsalltag umsetzen können.
Dieser Lehrgang richtet sich an Mitarbeitende, die bereits als Datenschutzbeauftragte in der Verwaltung benannt wurden, ihr Wissen gezielt auffrischen möchten, diese Funktion künftig übernehmen sollen oder sich gezielt für diese Aufgabe qualifizieren möchten. Sie erwerben das notwendige Fachwissen, um Datenschutz in Ihrer Behörde strukturiert, rechtssicher und im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO umzusetzen.
Im Verlauf des Lehrgangs entwickeln Sie die Kompetenz, datenschutzrechtliche Anforderungen im Verwaltungskontext sicher anzuwenden und typische Herausforderungen souverän zu bewältigen. Sie lernen, Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Maßnahmen abzuleiten und als zentrale Ansprechperson für Datenschutzfragen innerhalb Ihrer Verwaltung zu agieren.
Der Fokus liegt dabei konsequent auf der praktischen Umsetzung: Sie übertragen das erworbene Wissen direkt auf konkrete Fragestellungen aus Ihrem Arbeitsalltag – von der Gestaltung datenschutzkonformer Verwaltungsprozesse bis zur Bewertung einzelner Sachverhalte.
Mit dieser Qualifikation stärken Sie die Rechtssicherheit Ihrer Verwaltung und positionieren sich als kompetente Ansprechperson für Datenschutz in einem zunehmend sensiblen und regulierten Umfeld.
Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) hat sich im Mai 2018 der Datenschutz auch in Deutschland verschärft. Viele Unternehmen, Behörden und andere öffentliche Stellen sind dazu verpflichtet, eine*n Datenschutzbeauftragte*n zu benennen. Laut § 38 BDSG muss die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erfolgen, wenn in einem Unternehmen mindestens zwanzig Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Unabhängig von der Mitarbeiterzahl muss ein*e betriebliche*r Datenschutzbeauftragte*r auch dann benannt werden, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert werden.
Behörden oder sonstige öffentliche Stellen sind außerdem meist per se zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.
In diesem Lehrgang erwerben Sie das zentrale Know-how, um Datenschutz in Ihrer Verwaltung sicher und praxisnah umzusetzen. Die Inhalte werden durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis anschaulich vermittelt und lassen sich direkt auf typische Fragestellungen im Arbeitsalltag übertragen.
Je nachdem, welchen Schwerpunkt (betrieblich oder kommunal) Sie gewählt haben, werden im letzten Modul dieser Weiterbildung die Besonderheiten des jeweiligen Bereiches (Wirtschaftsunternehmen oder Behörde) thematisiert.
Die Qualifizierung ist berufsbegleitend aufgebaut und in zwei kompakte Unterrichtsblöcke gegliedert, die insgesamt fünf Tage umfassen. Sie haben die Wahl zwischen einer Teilnahme in Präsenz oder online (live via WebEx).
Zum Abschluss legen Sie eine Prüfung in Form eines Multiple-Choice-Tests ab. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten Sie das Zertifikat „Kommunale*r Datenschutzbeauftragte*r (VWA)“.
Ziel des Lehrgangs ist es, Sie in die Lage zu versetzen, die Rolle als kommunale*r Datenschutzbeauftragte*r sicher und souverän auszufüllen.
Sie lernen, datenschutzrechtliche Fragestellungen im Verwaltungskontext systematisch zu bewerten, Risiken frühzeitig zu erkennen und praktikable Lösungen für Ihre Behörde zu entwickeln. Gleichzeitig stärken Sie Ihre Fähigkeit, im Zusammenspiel mit Fachämtern, Verwaltungsleitung und Aufsichtsbehörden klar und überzeugend zu agieren.
2026
Module 1 – 2: 20./21.04.2026
Module 3 – 5: 11. – 13.05.2026
Modul 1:
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Modul 2:
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Modul 3:
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Modul 4:
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| Modul 5: Datenschutz in der Öffentlichen Verwaltung
Abschlussprüfung (Multiple Choice) |
Lehrgangsleitung:




• 1.750,00 €
zzgl. 150,– € Prüfungsgebühren

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