KOMMUNALE*R DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE*R (VWA)

Datenschutz in der Verwaltung kompetent umsetzen – mit fundierter Qualifikation

Datenschutz ist zentrale Verantwortung in der öffentlichen Verwaltung. Wer hier Aufgaben übernimmt, muss gesetzliche Anforderungen sicher einordnen, sensible Daten schützen und praktikable Lösungen im Verwaltungsalltag umsetzen können.

Dieser Lehrgang richtet sich an Mitarbeitende, die bereits als Datenschutzbeauftragte in der Verwaltung benannt wurden, ihr Wissen gezielt auffrischen möchten, diese Funktion künftig übernehmen sollen oder sich gezielt für diese Aufgabe qualifizieren möchten. Sie erwerben das notwendige Fachwissen, um Datenschutz in Ihrer Behörde strukturiert, rechtssicher und im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO umzusetzen.

Im Verlauf des Lehrgangs entwickeln Sie die Kompetenz, datenschutzrechtliche Anforderungen im Verwaltungskontext sicher anzuwenden und typische Herausforderungen souverän zu bewältigen. Sie lernen, Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Maßnahmen abzuleiten und als zentrale Ansprechperson für Datenschutzfragen innerhalb Ihrer Verwaltung zu agieren.

Der Fokus liegt dabei konsequent auf der praktischen Umsetzung: Sie übertragen das erworbene Wissen direkt auf konkrete Fragestellungen aus Ihrem Arbeitsalltag – von der Gestaltung datenschutzkonformer Verwaltungsprozesse bis zur Bewertung einzelner Sachverhalte.

Mit dieser Qualifikation stärken Sie die Rechtssicherheit Ihrer Verwaltung und positionieren sich als kompetente Ansprechperson für Datenschutz in einem zunehmend sensiblen und regulierten Umfeld.

Wann muss ein*e Datenschutzbeauftragte*r benannt werden?

Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) hat sich im Mai 2018 der Datenschutz auch in Deutschland verschärft. Viele Unternehmen, Behörden und andere öffentliche Stellen sind dazu verpflichtet, eine*n Datenschutzbeauftragte*n zu benennen. Laut § 38 BDSG muss die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erfolgen, wenn in einem Unternehmen mindestens zwanzig Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Unabhängig von der Mitarbeiterzahl muss ein*e betriebliche*r Datenschutzbeauftragte*r auch dann benannt werden, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert werden.

Behörden oder sonstige öffentliche Stellen sind außerdem meist per se zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

Inhalte & Ablauf

In diesem Lehrgang erwerben Sie das zentrale Know-how, um Datenschutz in Ihrer Verwaltung sicher und praxisnah umzusetzen. Die Inhalte werden durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis anschaulich vermittelt und lassen sich direkt auf typische Fragestellungen im Arbeitsalltag übertragen.

Je nachdem, welchen Schwerpunkt (betrieblich oder kommunal) Sie gewählt haben, werden im letzten Modul dieser Weiterbildung die Besonderheiten des jeweiligen Bereiches (Wirtschaftsunternehmen oder Behörde) thematisiert.

Die Qualifizierung ist berufsbegleitend aufgebaut und in zwei kompakte Unterrichtsblöcke gegliedert, die insgesamt fünf Tage umfassen. Sie haben die Wahl zwischen einer Teilnahme in Präsenz oder online (live via WebEx).

Zum Abschluss legen Sie eine Prüfung in Form eines Multiple-Choice-Tests ab. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten Sie das Zertifikat „Kommunale*r Datenschutzbeauftragte*r (VWA)“.

Zielsetzung

Ziel des Lehrgangs ist es, Sie in die Lage zu versetzen, die Rolle als kommunale*r Datenschutzbeauftragte*r sicher und souverän auszufüllen.

Sie lernen, datenschutzrechtliche Fragestellungen im Verwaltungskontext systematisch zu bewerten, Risiken frühzeitig zu erkennen und praktikable Lösungen für Ihre Behörde zu entwickeln. Gleichzeitig stärken Sie Ihre Fähigkeit, im Zusammenspiel mit Fachämtern, Verwaltungsleitung und Aufsichtsbehörden klar und überzeugend zu agieren.

Themen und Termine

2026

Module 1 – 2: 20./21.04.2026
Module 3 – 5: 11. – 13.05.2026

Modul 1:

  • Grundlagen des Datenschutzrechts
  • Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Modul 2:

  • Führen von Verarbeitungsverzeichnissen
  • Umgang mit Betroffenenrechten
  • Umgang mit Datenpannen
  • Mitarbeiterdatenschutz
Modul 3:

  • Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit
  • Übermittlung von Daten ins Ausland
  • Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Datensicherheit / Technische und organisatorische Maßnahmen
Modul 4:

  • Erarbeiten eines Datenschutzmanagementsystems
  • Umgang mit Geschäfts- und Behördenleitung, Mitarbeitenden, Aufsichtsbehörden und Betriebsrat
  • Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden
  • Datenschutz im Marketing / Internet und Social Media + technische Fragen
Modul 5:

Datenschutz in der Öffentlichen Verwaltung

  • Überblick zum LDSG
  • Spezielle Rechtsgrundlagen in der Verwaltung
  • Der Gemeinderat und der Datenschutz
  • Fragen der Digitalisierung /Erfahrungsbericht

Abschlussprüfung (Multiple Choice)

Dozenten

Lehrgangsleitung:

Dr. Dominik Nikol ist Bankkaufmann und Rechtsanwalt. Er berät seit Jahren nationale und internationale Unternehmen sowie andere Einrichtungen in Bezug auf das Datenschutzrecht, auch als Datenschutzbeauftragter.

Eva Jung ist Rechtsanwältin und Unternehmensberaterin. Seit 2014 berät sie als externe Datenschutzbeauftragte Unternehmen sowie die öffentliche Hand in Fragen des Datenschutzes und im speziellen der Datensicherheit. Sie ist u.a. als IT- und Datenschutzconsultant bei der Bundeswehr tätig.

Dozent Manfred NeidelManfred Neidel ist Digitalisierungsspezialist und setzt sich aktuell mit der Verwaltungsdigitalisierung und eGovernment als Senior Consultant bei der AKDB auseinander. Er hat in der Vergangenheit in unterschiedlichen Funktionen (u.a. als Vorstand einer Anstalt für Öffentliches Recht) Digitalisierungsstrategien für Einrichtungen entwickelt.

Dozent Marcel KühlertMarcel Kühlert, LL.M. ist Rechtsanwalt und berät als solcher Mandanten zu allen Fragen rund um das Thema Datenschutz. Er absolvierte einen LL.M.-Studiengang im Bereich Informationstechnologierecht und Recht des geistigen Eigentums mit Aufenthalt an der KU Leuven in Belgien.

 

 

Studiengebühren

• 1.750,00 €
zzgl. 150,– €  Prüfungsgebühren

 

  • einer fundierten Qualifikation, die Sie zum/zur kompetenten Ansprechpartner*in für den Datenschutz macht
  • kompakter Wissensvermittlung an fünf Unterrichtstagen
  • praxisnahen Inhalten, von vier erfahrenen Dozenten vermittelt
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KONTAKT

Verwaltungs- und Wirtschafts-
Akademie Freiburg e.V.

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