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Beschäftigtendatenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten von Beschäftigten ist seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) von zentraler Bedeutung. Sowohl in der Bewerbungsphase als auch im laufenden Arbeitsverhältnis müssen Unternehmen und öffentliche Verwaltungen zahlreiche Vorgaben beachten.
In diesem Seminar erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die zulässige Verarbeitung von Beschäftigtendaten. Behandelt werden Themen wie Bewerberdaten, Mitarbeiterkontrolle, IT- und Social-Media-Nutzung, die Einbindung von Software und Dienstleistern sowie Mitbestimmungsrechte und Datenschutzrechte von Beschäftigten.
So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten im Beschäftigungskontext und wissen, wie Sie Datenschutzvorgaben rechtskonform und praxistauglich umsetzen.
Inhalte
- Datenschutzrechtliche Grundsätze im Beschäftigtendatenschutz (DSGVO, BDSG-neu)
- Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren (z. B. Speicherung von abgelehnten Bewerbungen für neue Stellen, Recherchen im Internet)
- Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis, z. B. Daten von Mitarbeitenden im Internet
- Nutzung von IT-Anwendungen durch Mitarbeitende
- Kontrolle von Mitarbeitenden, z. B. Videoüberwachung, Leistungsüberwachung
- Social Media (Kommunikation über soziale Medien, Social-Media-Guidelines)
- Mitbestimmungsrechte, Arbeitnehmervertreter*innen
- Datenschutzrechte von Beschäftigten und Bewerbern
- Einbindung von Software und Dienstleistern
Für wen eignet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende, Führungskräfte und Personalverantwortliche aus Wirtschaft und Verwaltung, insbesondere an Personalsachbearbeiter*innen, Datenschutzbeauftragte, IT-Administrator*innen sowie Mitarbeitende aus Rechts- und Organisationsabteilungen, die personenbezogene Daten im Beschäftigungskontext verarbeiten oder Datenschutzprozesse verantworten.
Dozentinnen & Dozenten
Petra Straub
ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind außerdem das Handels- und
Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Wirtschaftsrecht,
privates Baurecht sowie das Haftungs- und Versicherungsrecht.
Wissen, wie Sie den Datenschutz für Ihre Mitarbeitenden rechtssicher gewährleisten