HybridAusreichend Plätze
Elektronische Akte und elektronischer Rechtsverkehr
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 werden durch eine Gesetzesänderung die Einführung der elektronischen Akte und der elektronische Rechtsverkehr im Bußgeldverfahren verpflichtend.
Dieses Seminar vermittelt, welche neuen rechtlichen und technischen Anforderungen sich daraus ergeben und wie Sie Ihre Organisation rechtzeitig darauf vorbereiten können. Sie lernen die neuen Vorschriften zur E-Akte, zur BundID und zur DeutschlandID kennen und erfahren, wie elektronische Dokumente korrekt erstellt, signiert, bearbeitet und archiviert werden. Außerdem erhalten Sie praxisnahe Hinweise zum Umgang mit elektronischen Postfächern wie beBPo, eBO und beA sowie zur sicheren elektronischen Übermittlung zwischen Verwaltungsbehörde und Verfahrensbeteiligten.
So lernen Sie, digitale Verfahren souverän zu handhaben und Ihre Verwaltung optimal auf die Einführung der E-Akte vorzubereiten.
Inhalte
Neue Vorschriften: Einführung der E-Akte im Bußgeldverfahren, BundID, Deutschland ID
Elektronische Bußgeldakte
- Zwingende Einführung der „E-Akte" 2026, Verbot von Papier- und Mischakten (Hybridakten)
- Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren
- PDF (portable document format) als Standarddateiformat
- Einfache und qualifizierte elektronische Signatur (QeS)
- Begleitverfügung und elektronische Dokumente
Elektronischer Rechtsverkehr
- Besonderes elektronisches Behördenpostfach (BebPo) als elektronisches
Gerichts- und Behördenpostfach (EGVP) - Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)
- Bürgerpostfach im Verwaltungsportal des Portalverbunds
- Auswirkungen des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG)
- Zwischenlösung „Online-Anhörung“ und „Online-Anzeige“
- Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (BeA) für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften
- Ersetzendes Scannen eingehender Papierdokumente und Aufbewahrungspflichten
von Papierdokumenten - Gesetzlich bestimmte sichere Übermittlungswege zwischen der Verwaltungsbehörde
und Verfahrensbeteiligten
Elektronische Akteneinsicht
- Bußgeldakte und Repräsentat zur Akteneinsicht
- Elektronisches Abruf- und Übermittlungsverfahren
Elekronische Rechtsbehelfe
- Vollständige Rechtsbehelfsbelehrungen in Bußgeldbescheiden und sonstigen
Bescheiden der Verwaltungsbehörde - Problemfall Einspruch und Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch „ungesicherte“ E-Mail
- Ausdruck ungesicherter E-Mails durch die Verwaltungsbehörde auf Wunsch der Betroffenen
- Nutzungspflicht elektronischer Dokumente für Verteidigende, insbesondere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
- Datenschutzbestimmungen im Bußgeldverfahren
Für wen eignet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an erfahrene Mitarbeitende in Bußgeldstellen und Ordnungsbehörden, die bereits mit Ordnungswidrigkeitenverfahren vertraut sind und sich auf die Einführung der elektronischen Akte und den elektronischen Rechtsverkehr im Jahr 2026 vorbereiten möchten.
Dozentinnen & Dozenten
Raimund Wieser
ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.
Wissen, wie Sie digitale Verfahren gesetzeskonform anwenden