Ein Regal mit Gesetzeskommentaren neben einem Schreibtisch mit Akten
cr BildnachweisDieses Bild wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt.Quelle: VWA Freiburg · KI-generiert · 2026
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Aufhebung, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten

Die Aufhebung eines Verwaltungsakts gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen des Verwaltungsverfahrensrechts. Sie erfordert eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und eine fundierte Abwägung zwischen Vertrauensschutz und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

In diesem Seminar lernen Sie die unterschiedlichen Formen der Aufhebung – von der Rücknahme bis zum Widerruf – sowie deren jeweilige Voraussetzungen, Grenzen und Rechtsfolgen kennen. Behandelt werden außerdem Sonderfälle wie Erledigung und Änderungsbescheide, die Anordnung des sofortigen Vollzugs, Kostenentscheidungen und die Anwendung von Fristen.

So gewinnen Sie Sicherheit in der rechtssicheren Durchführung von Aufhebungsverfahren und vermeiden typische Fehlerquellen im Verwaltungsalltag.

Inhalte

  • Grundsätze aus § 43 Abs. 2 LVwVfG
  • Erledigung
  • Rücknahme
  • Widerruf
  • Änderungsbescheid
  • Erledigung und Änderungsbescheid
  • Einzelfälle
  • Anordnung des sofortigen Vollzugs
  • Zwangsgeld
  • Kostenentscheidung
  • Rücknahme und Widerruf
  • Anwendungsbereich
  • Verfahren
  • Fristen

Für wen eignet sich das Seminar?

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus Verwaltungs- und Rechtsabteilungen, die mit der Bearbeitung von Verwaltungsakten betraut sind und ihre Kenntnisse zu Rücknahme, Widerruf und Änderungsverfahren vertiefen möchten.

Dozentinnen & Dozenten

Jan Philipp Faehrmann, M.A.

ist Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Verwaltungsrat und spezialisiert auf Verfahrens- und IT-Recht. Er ist seit 30 Jahren im öffentlichen Dienst tätig und Autor mehrerer Fachbücher.

Das erwartet Sie

Wissen, wie Sie Verwaltungsakte rechtssicher aufheben, ändern und widerrufen