HybridAusreichend PlätzeNeu
Die kommunale Bilanz – Grundlagen
Die kommunale Bilanz bildet Vermögen und Kapital einer Kommune ab und ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Rechnungslegung. Für die praktische Arbeit sind dabei die rechtlichen Grundlagen ebenso relevant wie die Grundsätze der Bilanzierung, Bewertung und Inventarisierung.
Das Seminar vermittelt praxisbezogen die wesentlichen Grundlagen der kommunalen Bilanzierung. Behandelt werden die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Inventarisierungsgrundsätze sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die einzelnen Bilanzpositionen nach § 52 GemHVO.
Anhand ausgewählter Bilanzierungsfälle aus der kommunalen Praxis werden die behandelten Grundlagen vertieft und konkrete Fragestellungen zur praktischen Umsetzung aufgegriffen. Ergänzend werden exemplarische Abweichungen zum Handels- und Steuerrecht betrachtet. So gewinnen Sie ein fundiertes Verständnis für Aufbau und Systematik der kommunalen Bilanz und können typische Bilanzierungsfragen besser einordnen.
Inhalte
- Rechtliche und fachliche Grundlagen der kommunalen Bilanzierung
- Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
- Inventarisierungsgrundsätze
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
- Aufbau der kommunalen Bilanz
- Bilanzpositionen nach § 52 GemHVO
- Typische Bilanzierungs- und Bewertungsfragen
- Praxisfälle und Lösungsansätze
Für wen eignet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende kommunaler Kämmereien und Finanzverwaltungen, insbesondere aus den Bereichen Rechnungswesen, Buchhaltung und Jahresabschluss, die mit Fragen der kommunalen Bilanzierung befasst sind. Angesprochen sind insbesondere Neu- und Quereinsteiger*innen sowie Beschäftigte, die ihre Grundlagenkenntnisse zur kommunalen Bilanz auffrischen oder systematisieren möchten.
Dozentinnen & Dozenten
Katharina Schubert
ist Abteilungsleiterin Haushalt und Steuern bei der Stadtverwaltung Offenburg
Wissen, wie die kommunale Bilanz aufgebaut ist und Bilanzierungs- und Bewertungsfragen einzuordnen sind.