Drei Planer*innen besprechen Baupläne vor einer Baustelle
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VOB/B – Vergütungsanpassung bei Mengenänderungen (§ 2 Abs. 3 VOB/B)

Mengenänderungen bei Einheitspreisverträgen können Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung haben. Für die Prüfung entsprechender Forderungen ist zunächst zu klären, ob eine Mengenänderung nach § 2 Abs. 3 VOB/B vorliegt und wie diese von Nachträgen nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B abzugrenzen ist. Anschließend stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe eine Anpassung der Vergütung beansprucht werden kann.

Das Seminar behandelt die Anspruchsgrundlagen sowie die Nachweis- und Berechnungsmethoden bei Mehr- und Mindermengen im Detail. Sie erfahren, welche Auswirkungen Mengenänderungen auf die Kalkulationsgrundlagen haben und wie eine Preisanpassung ermittelt und nachgewiesen wird. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Neupreisbildung sowie dem Gemeinkostenausgleich bei Mindermengen. Unterschiedliche Auffassungen und mögliche Lösungsansätze werden anhand zahlreicher Beispiele aus Praxis und Rechtsprechung erläutert.

Inhalte

  • Unterscheidung Mengenänderungen (§ 2 Abs. 3 VOB/B) und Nachträge (§ 2 Abs. 5 und 6 VOB/B) sowie deren Bedeutung
  • Auswirkungen von Mengenänderungen (LV-Angaben) auf die Kalkulationsgrundlagen des Auftragnehmers
  • Exkurs: Kalkulation von Baupreisen
  • Anspruchsgrundlagen bei Mengenänderungen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B)
  • Mehrmengen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B)
  • Mindermengen (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B)

Für wen eignet sich das Seminar?

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende öffentlicher Bauverwaltungen und Bauämter sowie an Architekt*innen, Ingenieur*innen und Unternehmen, die mit der Prüfung oder Beurteilung von Vergütungsansprüchen bei VOB-Verträgen befasst sind und ihre Kenntnisse zu Mengenänderungen und Nachträgen vertiefen möchten.

Dozentinnen & Dozenten

Renke Casper

ist Dipl.-Ing., Architekt, Referent der Gemeindeprü­fanstalt Baden-Württemberg.

Das erwartet Sie

Wissen, wie Sie Vergütungsansprüche bei Mengenänderungen prüfen und nachvollziehbar berechnen.