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Das neue Entgelttransparenzgesetz
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt neue Anforderungen an transparente, nachvollziehbare und diskriminierungsfreie Vergütungsstrukturen. Davon sind Unternehmen ebenso betroffen wie öffentliche Arbeitgeber.
Die Umsetzung in nationales Recht verzögert sich und wird nach aktuellem Stand voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2027 erwartet. Dennoch sollten sich Arbeitgeber bereits jetzt mit den kommenden Anforderungen auseinandersetzen. Insbesondere Vergütungs- und Eingruppierungssysteme, Stellenbewertungen, Entgeltkriterien sowie Daten- und Berichtsprozesse sollten frühzeitig überprüft werden.
Das Seminar vermittelt kompakt und praxisnah, welche Anforderungen auf Unternehmen und öffentliche Verwaltungen zukommen und welche Vorbereitungen bereits heute sinnvoll sind.
Inhalte
- Rechtlicher Rahmen und neue Anforderungen
- EU-Entgelttransparenzrichtlinie und nationale Umsetzung
- Wesentliche Informations-, Transparenz- und Berichtspflichten
- Auswirkungen auf Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber
- Entgeltstrukturen überprüfen
- Gleiche und gleichwertige Arbeit
- Objektive und geschlechtsneutrale Entgeltkriterien
- Stellenbewertung, Eingruppierung und Vergütungsentscheidungen
- Umgang mit Zulagen, variablen Bestandteilen und Zusatzleistungen
- Besonderheiten in Wirtschaft und öffentlichem Dienst
- Tarifgebundene und nicht tarifgebundene Unternehmen
- TVöD, TV-L und tarifliche Eingruppierungssysteme
- Betriebsrat und Personalrat
- Bestehende Vergütungs- und Entgeltsysteme im Transparenz-Check
- Daten, Dokumentation und Berichtspflichten
- Ermittlung und Bewertung von Entgeltunterschieden
- Anforderungen an HR-, Personal- und IT-Prozesse
- Vorbereitung auf Auskunfts- und Berichtspflichten
- Handlungsbedarf und praktische Umsetzung
- Wo Arbeitgeber bereits heute aktiv werden sollten
- Risiken bei festgestellten Entgeltunterschieden
Für wen eignet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die mit Fragen der Vergütung und Entgeltgestaltung befasst sind. Angesprochen sind insbesondere Mitarbeitende aus Personalabteilungen und Personalmanagement, Personalverantwortliche sowie Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, die sich mit den neuen Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes vertraut machen möchten.
Dozentinnen & Dozenten
Petra Straub
ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind außerdem das Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Wirtschaftsrecht, privates Baurecht sowie das Haftungs- und Versicherungsrecht.