Grundlagen der Gehaltsabrechnung III: Geringfügige Beschäftigungen und Übergangsbereich
Geringfügige oder befristete Beschäftigungen stellen Personal- und Entgeltstellen im öffentlichen Dienst regelmäßig vor komplexe Abrechnungsfragen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnahes Wissen zu den aktuellen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Regelungen bei Mini-, Midi- und kurzfristigen Beschäftigungen.
Sie erfahren, wie Entgelte im Übergangsbereich korrekt berechnet, Beschäftigungen zusammengeführt und Beiträge richtig abgeführt werden. Darüber hinaus lernen Sie Befreiungsregelungen, steuerliche Optionen und Meldepflichten sicher anzuwenden. Auch die Besonderheiten bei Flexi-Rente, Mehrfachbeschäftigungen und Prüfungen durch Rentenversicherungsträger werden behandelt.
So gewinnen Sie Sicherheit in der Abrechnung von geringfügigen Beschäftigungen und vermeiden Fehler in der Praxis.
Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (556-€-Jobs)
Pauschalbeiträge für Minijobs
Kurzfristige Beschäftigungen
Berechnungen und Beiträge innerhalb des Übergangsbereichs (556,01 € bis 2.000,00 €) bei voller SV-Pflicht
Schätzung und Berechnung des Entgelts innerhalb eines Kalenderjahres bzw. Zeitjahres
Zusammenrechnung einer Beschäftigung mit weiteren Haupt- oder Nebenbeschäftigungen
Mehrere Tätigkeiten für einen Arbeitgeber möglich?
Befreiungsmöglichkeiten RV-Pflicht (opt-out-Regelung)
Steuerrechtliche Bedingungen und (Wahl-)Möglichkeiten (Abrechnung nach Steuerklasse, Pausch- bzw. Pauschalsteuer)
Aufzeichnungspflichten für den Arbeitgeber
Mitwirkungspflichten der Beschäftigten
Meldepflichten, Zuständigkeiten, Einzugsstellen
Erfahrungen aus Steuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Arbeitsrechtlicher Rahmen und tarifliche Bezahlung
Flexi-Rente: Möglichkeiten und Meldeschlüssel
Beispiele mit Berechnungen
Aktuelle Richtlinien der Spitzenverbände Sozialversicherung
Das Seminar richtet sich an neue Mitarbeiter*innen des Haupt-/Personalamtes, die mit der Entgeltabrechnung nach TVöD betraut sind (Bezügerechner*innen) und Führungskräfte aus dem öffentlichen Dienst, die einen Überblick über die Aufgaben der Entgeltabrechnung benötigen, Verträge gestalten bzw. Grundsatzentscheidungen treffen (z. B. Geschäftsleitung, Rechnungsprüfungsamt).
Gerhard Büchler
verfügt über mehr als 40 Jahre Praxiserfahrung im Personal- und Entgeltwesen des kommunalen öffentlichen Dienstes. Als stellvertretender Personalleiter und Leiter der Besoldungs- und Entgeltabrechnung ist er mit allen tarifrechtlichen Fragen bestens vertraut. Seit über 30 Jahren gibt er sein fundiertes Wissen als Dozent zu abrechnungsrelevanten Themen weiter.
Teilnehmende können bis zwei Wochen vor Seminarbeginn eigene Praxisbeispiele einreichen, die im Seminar gemeinsam besprochen werden. Gerne per E-Mail an: bortoli(at)vwa-freiburg.de.
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