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Grundlagen der Gehaltsabrechnung III: Geringfügige Beschäftigungen und Übergangsbereich

Geringfügige oder befristete Beschäftigungen stellen Personal- und Entgeltstellen im öffentlichen Dienst regelmäßig vor komplexe Abrechnungsfragen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnahes Wissen zu den aktuellen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Regelungen bei Mini-, Midi- und kurzfristigen Beschäftigungen.

Sie erfahren, wie Entgelte im Übergangsbereich korrekt berechnet, Beschäftigungen zusammengeführt und Beiträge richtig abgeführt werden. Darüber hinaus lernen Sie Befreiungsregelungen, steuerliche Optionen und Meldepflichten sicher anzuwenden. Auch die Besonderheiten bei Flexi-Rente, Mehrfachbeschäftigungen und Prüfungen durch Rentenversicherungsträger werden behandelt.
So gewinnen Sie Sicherheit in der Abrechnung von geringfügigen Beschäftigungen und vermeiden Fehler in der Praxis.

PROGRAMM, INHALTE

  1. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (556-€-Jobs)

  • Pauschalbeiträge für Minijobs

  • Kurzfristige Beschäftigungen

  • Berechnungen und Beiträge innerhalb des Übergangsbereichs (556,01 € bis 2.000,00 €) bei voller SV-Pflicht

  • Schätzung und Berechnung des Entgelts innerhalb eines Kalenderjahres bzw. Zeitjahres

  • Zusammenrechnung einer Beschäftigung mit weiteren Haupt- oder Nebenbeschäftigungen

  • Mehrere Tätigkeiten für einen Arbeitgeber möglich?

  • Befreiungsmöglichkeiten RV-Pflicht (opt-out-Regelung)

  • Steuerrechtliche Bedingungen und (Wahl-)Möglichkeiten (Abrechnung nach Steuerklasse, Pausch- bzw. Pauschalsteuer)

  • Aufzeichnungspflichten für den Arbeitgeber

  • Mitwirkungspflichten der Beschäftigten

  • Meldepflichten, Zuständigkeiten, Einzugsstellen

  • Erfahrungen aus Steuer- und Sozialversicherungsprüfungen

  • Arbeitsrechtlicher Rahmen und tarifliche Bezahlung

  • Flexi-Rente: Möglichkeiten und Meldeschlüssel

  • Beispiele mit Berechnungen

  • Aktuelle Richtlinien der Spitzenverbände Sozialversicherung

ZIELGRUPPE

Das Seminar richtet sich an neue Mitarbeiter*innen des Haupt-/Personalamtes, die mit der Entgeltabrechnung nach TVöD betraut sind (Bezügerechner*innen) und Führungskräfte aus dem öffentlichen Dienst, die einen Überblick über die Aufgaben der Entgeltabrechnung benötigen, Verträge gestalten bzw. Grundsatzentscheidungen treffen (z. B. Geschäftsleitung, Rechnungsprüfungsamt).

DOZENT*IN

Gerhard Büchler
verfügt über mehr als 40 Jahre Praxiserfahrung im Personal- und Entgeltwesen des kommunalen öffentlichen Dienstes. Als stellvertretender Personalleiter und Leiter der Besoldungs- und Entgeltabrechnung ist er mit allen tarifrechtlichen Fragen bestens vertraut. Seit über 30 Jahren gibt er sein fundiertes Wissen als Dozent zu abrechnungsrelevanten Themen weiter.

HYBRID-SEMINAR
(Teilnahme in Präsenz oder als Live Web-Seminar möglich)

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  • 19.05.2026
    2026-52637F
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verfügt über mehr als 40 Jahre Praxiserfahrung im Personal- und Entgeltwesen des kommunalen öffentlichen Dienstes. Als stellvertretender Personalleiter und Leiter der Besoldungs- und Entgeltabrechnung ist er mit allen tarifrechtlichen Fragen bestens vertraut. Seit über 30 Jahren gibt er sein fundiertes Wissen als Dozent zu abrechnungsrelevanten Themen weiter.

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