BETRIEBLICHE*R DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE*R (VWA)

Fachwissen - kompakt & praxisnah!

Sind Sie Datenschutzbeauftragte*r oder werden Sie diese Funktion künftig ausüben? Unsere berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme vermittelt Ihnen die erforderliche Fachkunde dafür.

In unserer Schulung zum*zur Datenschutzbeauftragten lernen Sie in fünf Unterrichtsmodulen den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes kennen.

Je nachdem, welchen Schwerpunkt (betrieblich oder kommunal) Sie gewählt haben, werden im letzten Modul dieser Weiterbildung die Besonderheiten des jeweiligen Bereiches (Wirtschaftsunternehmen oder Behörde) thematisiert. Die Qualifizierungsmaßnahme schließt mit einer Prüfung und ab.

> Für die öffentliche Verwaltung: Kommunale*r Datenschutzbeauftragte*r (VWA)

Wann muss ein*e Datenschutzbeauftragte*r benannt werden?

Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) hat sich im Mai 2018 der Datenschutz auch in Deutschland verschärft. Viele Unternehmen, Behörden und andere öffentliche Stellen sind dazu verpflichtet, eine*n Datenschutzbeauftragte*n zu benennen. Laut § 38 BDSG muss die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erfolgen, wenn in einem Unternehmen mindestens zwanzig Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Unabhängig von der Mitarbeiterzahl muss ein*e betriebliche*r Datenschutzbeauftragte*r auch dann benannt werden, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert werden.

Behörden oder sonstige öffentliche Stellen sind außerdem meist per se zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

Inhalte & Ablauf

Die Teilnehmenden erhalten in diesem Intensiv-Lehrgang das wichtigste Know-how rund um den Datenschutz. Dabei geben unsere Dozenten zahlreiche Beispiele aus der Praxis, die das theoretische Wissen greifbar machen (s. Themen und Termine).

Die Qualifizierungsmaßnahme findet berufsbegleitend statt und ist in zwei kompakte Unterrichtsblöcke eingeteilt, die insgesamt 5 Tage umfassen. Die Teilnahme kann wahlweise in Präsenz oder online (live via WebEx) erfolgen.

Zum Abschluss der Qualifizierung findet eine Prüfung (Multiple Choice) statt. Nach deren Bestehen erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat Betriebliche*r Datenschutzbeauftragte*r (VWA) .

Zielsetzung

Den Teilnehmenden soll das erforderliche Fachwissen vermittelt werden, um die Funktion der*des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sicher ausüben zu können.

Sie lernen, Problemkreise im Unternehmen zu erkennen und Lösungen zu erarbeiten. Zusätzlich erhalten die Teilnehmenden hilfreiche Hinweise, um im Spannungsfeld zwischen Geschäftsleitung, Mitarbeitenden und Aufsichtsbehörden souverän agieren zu können.

Themen und Termine

2024 Lehrgang 1:

Modul 1:

Grundlagen des Datenschutzrechts

15.04.2024
Modul 2:

  • Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
  • Führen von Verarbeitungsverzeichnissen
  • Umgang mit Betroffenenrechten
  • Umgang mit Datenpannen
  • Mitarbeiterdatenschutz
16.04.2024
Modul 3:

  • Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit
  • Übermittlung von Daten ins Ausland
  • Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Datensicherheit / Technische und organisatorische Maßnahmen
06.05.2024
Modul 4:

  • Erarbeiten eines Datenschutzmanagementsystems
  • Umgang mit Geschäfts- und Behördenleitung, Mitarbeitenden, Aufsichtsbehörden und Betriebsrat
  • Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden
  • Datenschutz im Marketing
  • Internet und Social Media
07.05.2024
Modul 5:

Wirtschaftsunternehmen allgemein:

  • Richtige Schwerpunktsetzung in der Umsetzung des Datenschutzes
  • Der Datenschutzbeauftragte zwischen IT- und Recht
  • Datenschutz in Unternehmensgruppen
  • Erfahrungsbericht

Abschlussprüfung (Multiple Choice)

08.05.2024
Dozenten

Lehrgangsleitung:
Dr. Dominik Nikol ist Bankkaufmann und Rechtsanwalt. Er berät seit Jahren nationale und internationale Unternehmen sowie andere Einrichtungen in Bezug auf das Datenschutzrecht, auch als Datenschutzbeauftragter.

Eva Jung ist Rechtsanwältin und Unternehmensberaterin. Seit 2014 berät sie als externe Datenschutzbeauftragte Unternehmen sowie die öffentliche Hand in Fragen des Datenschutzes und im speziellen der Datensicherheit. Sie ist u.a. als IT- und Datenschutzconsultant bei der Bundeswehr tätig.

Dozent Matthias GoetzMatthias Goetz, LL.M. (Cambridge) ist Rechtsanwalt und Solicitor (England & Wales). Er hat mehrere Jahre als Anwalt einer internationalen Wirtschaftskanzlei in London internationale Unternehmen zum Datenschutz beraten und ist nun in einer auf Datenschutzrecht spezialisierten Kanzlei in Freiburg tätig.

Dozent Manfred Neidel Manfred Neidel ist Digitalisierungsspezialist und setzt sich aktuell mit der Verwaltungsdigitalisierung und eGovernment als Senior Consultant bei der AKDB auseinander. Er hat in der Vergangenheit in unterschiedlichen Funktionen (u.a. als Vorstand einer Anstalt für Öffentliches Recht) Digitalisierungsstrategien für Einrichtungen entwickelt.

Studiengebühren

• 1.750,00 €
zzgl. 150,– €  Prüfungsgebühren

 

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AUF EINEN BLICK

  • einer fundierten Qualifikation, die Sie zum/zur kompetenten Ansprechpartner*in für den Datenschutz macht
  • kompakter Wissensvermittlung an fünf Unterrichtstagen
  • praxisnahen Inhalten, von vier erfahrenen Dozenten vermittelt
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