Betriebswirt/in (VWA)
Betriebswirtschaftslehre (BWL) zählt zu den beliebtesten Studienfächern in Deutschland. Kein Wunder, schließlich sind Betriebswirte in allen Branchen und Bereichen kontinuierlich gefragt. Mit ihrem betriebswirtschaftlichen Know-how können sie flexibel in der Führung, Steuerung und Organisation jedes Unternehmens eingesetzt werden. Durch ihr fachübergreifendes Wissen können Betriebswirte unternehmerische Strategien im Zusammenhang erfassen, planen und umsetzen.
Bei der VWA können Sie berufsbegleitend das Wirtschaftsdiplom Betriebswirt/in (VWA) erreichen – sogar ohne Abitur!
Das in der Wirtschaft anerkannte und sehr geschätzte Studium zum/zur Betriebswirt/in (VWA) findet unter der Woche abends statt und lässt sich somit ideal mit dem Beruf vereinbaren. Ab 2021 können 50% der Vorlesungen online besucht werden.
Sie gehen mit dieser betriebswirtschaftlichen Weiterbildung den nächsten Schritt auf Ihrer Karriereleiter und beweisen Willensstärke und Durchhaltevermögen: Eigenschaften, die in der beruflichen Praxis mindestens ebenso gefragt sind wie das angeeignete theoretische Wissen. Nach erfolgreichem Abschluss als Betriebswirt/in (VWA) empfehlen Sie sich für anspruchsvolle Fachaufgaben und/oder Führungsfunktionen in allen Wirtschaftszweigen.
Wenn Sie Ihr VWA-Wirtschaftsdiplom mit einem internationalen Hochschulabschluss krönen möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit dazu im Hause. An der VWA Business School können Sie parallel zu Ihrem VWA-Studium oder aber im Anschluss daran den akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.) mit den Schwerpunkten General Management oder Digital Leadership zu erwerben.
Erfahren Sie mehr: Bachelor of Arts
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Das Studium ist auf eine Dauer von 3 Jahren (6 Semester) ausgelegt, in denen 900 Pflichtstunden zu absolvieren sind. Die Vorlesungen finden an zwei Abenden pro Woche statt – teils in Präsenz, teils online – und vertiefen Ihre im Beruf erworbenen Erfahrungen durch wissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Rechtslehre. Die Studieninhalte sind auf Hochschulniveau aufgebaut und gleichzeitig für die Praxis konzipiert. Denn es ist unser Anspruch, wissenschaftliche Inhalte mit größtmöglichem Anwendungsbezug darzustellen.
Ab dem ersten Semester finden schriftliche Klausuren statt (in BWL, VWL, Recht). Mindestens 10 von insgesamt 20 Klausuren müssen bis zur Diplomprüfung erfolgreich absolviert werden.
Das Studium schließt nach mit dem Wirtschaftsdiplom Betriebswirt/in (VWA) ab.
Durch ihr fachübergreifendes, praxisnahes Wissen können Sie geamtunternehmerische Strategien im Zusammenhang erfassen, planen und umsetzen. Als Führungskräfte eines Unternehmens sind ihre Qualitäten in der Personalführung gefragt, sie können Budgetverantwortung tragen und erfüllen alle Voraussetzungen um verantwortungsvolle Positionen zu übernehmen.
Allgemeine Veranstaltungen | |
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Volkswirtschaftslehre | |
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Betriebswirtschaftslehre | |
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Rechtslehre | |
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Die genauen Vorlesungen und Termine erfahren Sie unserem Vorlesungsverzeichnis, das halbjährlich neu erscheint.
Als Dozenten lehren Wirtschaftsexperten, Hochschulprofessoren und erfahrene Praktiker.
Die Hörergebühren betragen für den Studiengang zum Betriebswirt (VWA) / zur Betriebswirtin (VWA) mit Studienbeginn ab dem Sommersemester 2020
Rücktritt
Ein Rücktritt muss gegenüber der Akademie schriftlich erklärt werden. Erfolgt dieser bis zu vier Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,– Euro erhoben. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später bei der Akademie ein, wird die Einschreibegebühr in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Das Studium ist jeweils zum Ende eines Monats kündigbar.
Bei Rücktritt während des 1. Semesters wird die volle Einschreibegebühr zzgl. der individuellen Gebühren zum letzten Vorlesungsmonat fällig.
Bei Rücktritt während des Studiums (ab 2. Semester) erfolgt eine individuelle Gebührenabrechnung zum letzten Vorlesungsmonat.
Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Ankündigung bleibt der Anspruch auf die volle Studiengebühr des Semesters bestehen.
Sie können online – kostenlos und unverbindlich – mit nur einem Klick an unserem Online Infoabend teilnehmen. Sie benötigen dafür PC, Tablet oder Smartphone mit einem aktuellen Internetbrowser.
Freiburg, Haus der Akademien, Eisenbahnstraße 56:
Di, 16. 2021 März
Di, 07. Juli 2021
Offenburg, Hochschule, Bau B, Badstraße 24
Mo, 15. 2021 März
Mo, 06. Juli 2021
jeweils
18.00 Uhr Betriebswirt/in (VWA)
19.00 Bachelor of Art
Zur persönlichen Leistungskontrolle finden im Rahmen des Studium ab dem 1. Semester schriftliche Studienklausuren statt.
Es sind insgesamt 120 Leistungspunkte (LP) im Studium zu erwerben.
Davon sollen erworben werden:
Studienbegleitend: 60 LP (= 50 %)
Abschlussexamen: 60 LP (= 50 %)
Für die Studierenden ist es von Vorteil, wenn sie während ihres Studiums die Chance wahrnehmen, möglichst viele Leistungsnachweise am Studienort zu erwerben.
Für alle Klausuren ist eine Bearbeitungszeit zwischen 90 – 120 Minuten vorgesehen. Die Bewertung erfolgt anhand der Notenskala der Prüfungsordnung zu erfolgen, also von 1 (sehr gut) bis Note 6 (ungenügend), wobei Zwischennoten im Abstand von jeweils einem Zehntel (0,1) mögich sind. Eine Bewertung ab der Note 4,5 genügt nicht mehr für das Bestehen der Klausur.
Diplomprüfung:
Die Diplomprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die Prüfungsfächer des schriftlichen und mündlichen Teils sind:
Im Rahmen der mündlichen Prüfung ist zusätzlich ein freier Vortrag von 10 Minuten (6 LP) in einem der o.g. Fächer zu halten.
Für das Abschlussexamen erhalten Sie insgesamt gesamt 60 Leistungspunkte.
Zum Studium Betriebswirt (VWA) / zur Betriebswirtin (VWA) kann zugelassen werden, wer einer der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
(1) Zum Studium wird zugelassen, soweit Studienplätze verfügbar sind, wer
– die beruflichen Zulassungsvoraussetzungen gemäß Abs. 2 oder ersatzweise Abs. 4 erfüllt,
– bisher nicht in einem entsprechenden Studiengang einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie endgültig gescheitert ist.
(2) Als Nachweis der beruflichen Zulassungsvoraussetzung gilt
1. Die Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf mit einer mehr als zweijährigen Regelausbildungszeit oder eine staatlich anerkannte Fachprüfung auf einem Berufsgebiet sowie eine danach liegende mindestens einjährige und noch andauernde kaufmännische Tätigkeit,
2. einen Fortbildungsprüfung zum Fachkaufmann oder Fachwirt und eine danach noch andauernde kaufmännische Tätigkeit,
3. ein abgeschlossenes Hochschul- oder Berufsakademie-Studium und eine danach liegende mindestens einjährige und noch andauernde Tätigkeit, zu deren Ausübung wirtschaftliche Kenntnisse erforderlich sind,
4. die allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife und eine danach mindestens einjährige berufliche Tätigkeit (bereits nach dem 1. Ausbildungsjahr möglich)
5. eine Fortbildungsprüfung zum Industrie- bzw. Handwerksmeister oder staatlich geprüften Techniker und eine danach liegende mindestens einjährige und noch andauernde Tätigkeit, zu deren Ausübung überwiegend wirtschaftliche Kenntnisse erforderlich sind,
6. bei im öffentlichen Dienst Tätigen eine den Ziffern 1-4 entsprechende Berufsausbildung und eine mindestens einjährige und noch andauernde Tätigkeit, bei der überwiegend wirtschaftliche Kenntnisse vorausgesetzt werden.
(3) Über den Antrag auf Zulassung entscheidet der Studienleiter.
(4) Für Bewerber, die keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne von Abs. 2 nachweisen, kann der Studienleiter die berufliche Zulassungsvoraussetzung im Einzelfall auch aufgrund ihrer Vorbildung oder ihres beruflichen Werdegangs feststellen. In diesem Fall kann die Zulassung auch vorläufig erteilt werden. Für die spätere Zulassung können Mindestbedingungen an die in den ersten Semestern zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen gestellt werden.
Über Ausnahmefälle, in denen die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, entscheidet der Studienleiter der Akademie.
Die Teilnahme als Gasthörer/in ist an keine Voraussetzung gebunden.
Sie haben schon einen oder mehrere berufsqualifizierende Abschlüsse erlangt, Fortbildungen im kaufmännischen Bereich absolviert oder haben bereits ein Studium hinter sich?
Lassen Sie Ihre beruflichen und / oder akademischen Leistungen von uns auf Anrechnung prüfen und sichern Sie sich dadurch besonders günstige Konditionen und verkürzte Studienzeiten. Gerne beraten wir Sie dazu!
Der Studiengang zum Betriebswirt (VWA) / zur Betriebswirtin (VWA) kann wie folgt gefördert werden:
1. Steuerlich
Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nach aktueller Gesetzeslage als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000,00 Euro abzugsfähig. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, liegen dagegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Des Weiteren liegen Werbungskosten vor, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsverhältnisses) stattfindet.
Weitere Informationen kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben.
2. Weiterbildungsstipendium
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem Weiterbildungsstipendium junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Gefördert werden junge Fachkräfte, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten dualen Ausbildungsberuf bestanden haben, jünger als 25 Jahre sind, weniger als drei Jahre Berufspraxis besitzen und besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf (z. B. Berufsabschlussprüfung besser als „gut“) nachweisen können. Die Stipendien für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen umfassen Zuschüsse von bis zu 2.000,– € jährlich über drei Jahre hinweg. Der Eigenanteil beträgt 10 %, höchstens 200,– € pro Jahr.
Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde (i. d. R. die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer).
Weitere Informationen unter www.sbb-stipendien.de.
Jährlich im September
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