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Das Reisekostenrecht für den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg

Seit der Neufassung des Landesreisekostengesetzes Baden-Württemberg im Jahr 2022 hat sich das Reisekostenrecht für den öffentlichen Dienst in wichtigen Punkten geändert. Ziel ist es, den gesamten Prozess rund um Dienstreisen – von der Beantragung und Genehmigung über die Abrechnung bis hin zur Erstattung – für alle Beteiligten deutlich zu vereinfachen.

In diesem Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die aktuellen Rechtsgrundlagen und erfahren, wie Sie Reisekosten korrekt, transparent und rechtskonform abrechnen. Anhand konkreter Beispiele sowie der Klärung Ihrer individuellen Fragen gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Fahrt- und Flugkosten, Tage- und Übernachtungsgeldern sowie Auslandsdienstreisen. So können Sie Ihre Aufgaben effizient und fehlerfrei erledigen.

PROGRAMM, INHALTE

  • Erstattung von Fahrt- und Flugkosten

  • Wegstreckenentschädigung

  • Tagegeld und Übernachtungsgeld

  • Auslandsdienstreisen

  • zahlreiche Beispiele, Fragen der Teilnahmenden u.v.m.

ZIELGRUPPE

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Haupt- und Personalämtern, die mit der Genehmigung und Abrechnung von Reisekosten betraut sind, sowie an Rechnungsprüfer*innen in der öffentlichen Verwaltung.

DOZENT*IN

Karin Paulwitz

ist Sachbearbeiterin für das Reisekostenrecht beim Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg.

HYBRID-SEMINAR
(Teilnahme in Präsenz oder als Live Web-Seminar möglich)

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  • 15.06.2026
    2026-52680F
  • Mo 09:15 bis 16:45 Uhr
  • Hybrid
    280.00 €
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