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Elektronische Akte und elektronischer Rechtsverkehr

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 werden durch eine Gesetzesänderung die Einführung der elektronischen Akte und der elektronische Rechtsverkehr im Bußgeldverfahren verpflichtend.

Dieses Seminar vermittelt, welche neuen rechtlichen und technischen Anforderungen sich daraus ergeben und wie Sie Ihre Organisation rechtzeitig darauf vorbereiten können. Sie lernen die neuen Vorschriften zur E-Akte, zur BundID und zur DeutschlandID kennen und erfahren, wie elektronische Dokumente korrekt erstellt, signiert, bearbeitet und archiviert werden. Außerdem erhalten Sie praxisnahe Hinweise zum Umgang mit elektronischen Postfächern wie beBPo, eBO und beA sowie zur sicheren elektronischen Übermittlung zwischen Verwaltungsbehörde und Verfahrensbeteiligten.

So lernen Sie, digitale Verfahren souverän zu handhaben und Ihre Verwaltung optimal auf die Einführung der E-Akte vorzubereiten.

PROGRAMM, INHALTE

Neue Vorschriften: Einführung der E-Akte im Bußgeldverfahren, BundID, Deutschland ID

Elektronische Bußgeldakte

  • Zwingende Einführung der „E-Akte" 2026, Verbot von Papier- und Mischakten (Hybridakten)

  • Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren

  • PDF (portable document format) als Standarddateiformat

  • Einfache und qualifizierte elektronische Signatur (QeS)

  • Begleitverfügung und elektronische Dokumente

 

Elektronischer Rechtsverkehr

  • Besonderes elektronisches Behördenpostfach (BebPo) als elektronisches
    Gerichts- und Behördenpostfach (EGVP)

  • Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

  • Bürgerpostfach im Verwaltungsportal des Portalverbunds

  • Auswirkungen des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG)

  • Zwischenlösung „Online-Anhörung“ und „Online-Anzeige“

  • Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (BeA) für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften

  • Ersetzendes Scannen eingehender Papierdokumente und Aufbewahrungspflichten
    von Papierdokumenten

  • Gesetzlich bestimmte sichere Übermittlungswege zwischen der Verwaltungsbehörde
    und Verfahrensbeteiligten

 

Elektronische Akteneinsicht

  • Bußgeldakte und Repräsentat zur Akteneinsicht

  • Elektronisches Abruf- und Übermittlungsverfahren 

 

Elekronische Rechtsbehelfe

  • Vollständige Rechtsbehelfsbelehrungen in Bußgeldbescheiden und sonstigen
    Bescheiden der Verwaltungsbehörde

  • Problemfall Einspruch und Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch „ungesicherte“ E-Mail

  • Ausdruck ungesicherter E-Mails durch die Verwaltungsbehörde auf Wunsch der Betroffenen

  • Nutzungspflicht elektronischer Dokumente für Verteidigende, insbesondere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

 

  • Datenschutzbestimmungen im Bußgeldverfahren

 

ZIELGRUPPE

Das Seminar richtet sich an erfahrene Mitarbeitende in Bußgeldstellen und Ordnungsbehörden, die bereits mit Ordnungswidrigkeitenverfahren vertraut sind und sich auf die Einführung der elektronischen Akte und den elektronischen Rechtsverkehr im Jahr 2026 vorbereiten möchten.

DOZENT*IN

Raimund Wieser

ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.

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Raimund Wieser

ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.

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