Grundlagen des Gewerberechts für Neu- und Quereinsteiger*innen
Das Gewerberecht gehört zu den vielschichtigsten Rechtsgebieten im Aufgabenbereich der Ordnungsverwaltung. Es ist geprägt von zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen und unterschiedlichen Anwendungssituationen.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen einen praxisnahen Überblick über die Grundlagen des Gewerberechts und bereitet Sie gezielt auf die tägliche Arbeit in diesem Bereich vor. Anhand konkreter Beispiele aus der Verwaltungspraxis werden zentrale Themen wie die Anwendung der Gewerbeordnung, die Entgegennahme und Bearbeitung von Gewerbeanzeigen sowie die Abgrenzung zu Sonderformen des Gewerbes erläutert. So gewinnen Sie Sicherheit im rechtssicheren Vollzug und im Umgang mit typischen Fragestellungen des Gewerberechts.
Bedeutung der Gewerbeordnung
Anwendung der GewO in der Praxis insbesondere im Vollzug des § 14 GewO Entgegennahme der Gewerbemeldungen
Urproduktion und § 6 GewO, Überwachungspflichtige Gewerbe § 38 GewO
Scheinselbstständigkeit (arbeitnehmerähnliche Tätigkeit)
Firmen- und Gesellschaftsrecht (Personengesellschaften und juristische Personen)
Abgrenzung stehendes Gewerbe, Reisegewerbe, Marktgewerbe, Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Ortspolizeibehörden, Gewerbeämtern und Ordnungsbehörden, die neu im Bereich Gewerberecht tätig sind oder ihre Kenntnisse auffrischen möchten.
Professor Dr. Christoph Trurnit
ist seit 2007 Professor für Polizei-, Strafverfahrens- und Eingriffsrecht an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Dort führt er u. a. auch Lehrveranstaltungen zum Verhandeln durch. Von 2014 bis 2024 war Prof. Dr. Trurnit Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Vor seiner Zeit als Hochschullehrer arbeitete er als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Prof. Dr. Trurnit ist ausgebildeter Lösungsorientierter Coach und Mediator.
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Professor Dr. Christoph Trurnit
ist seit 2007 Professor für Polizei-, Strafverfahrens- und Eingriffsrecht an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Dort führt er u. a. auch Lehrveranstaltungen zum Verhandeln durch. Von 2014 bis 2024 war Prof. Dr. Trurnit Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Vor seiner Zeit als Hochschullehrer arbeitete er als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Prof. Dr. Trurnit ist ausgebildeter Lösungsorientierter Coach und Mediator.
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