Verwaltungs- und Datenschutzrecht: Anforderungen, Schnittstellen und Verbote
Sowohl das Verwaltungs- als auch das Datenschutzrecht regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten, doch ihre Anforderungen unterscheiden sich deutlich. In der Praxis führt das häufig zu Unsicherheiten, etwa beim Datenaustausch zwischen Behörden oder bei der Weitergabe an Dritte.
In diesem Seminar werden die wichtigsten Berührungspunkte und Abgrenzungsfragen zwischen Verwaltungsverfahren und Datenschutzrecht beleuchtet. Sie erfahren, wann innerhalb eines Verwaltungsverfahrens Datenverarbeitungen zulässig sind, welche Grenzen für den Datenaustausch gelten und wie die „Doppeltür-Theorie“ rechtlich einzuordnen ist. Zudem werden Akteneinsichts- und Informationsfreiheitsrechte im Lichte der DSGVO behandelt sowie Löschpflichten und Schutzrechte Dritter diskutiert.
So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten im Verwaltungsverfahren und wissen, wie Sie datenschutzrechtliche Anforderungen rechtssicher umsetzen.
Beteiigte und die Verarbeitung personenbezogener Daten
Akteneinsichtsrecht und Informationsfreiheitsrechte im Lichte der DSGVO
Austausch von Daten zwischen Behörden und deren rechtliche Anforderungen
Weitergabe von Daten an private Dritte und deren Einschränkungen
Beteiligungsrechte im Verwaltungsverfahren und deren Grenzen durch die DSGVO
Widerspruchsverfahren und Schutz personenbezogener Daten (z.B. Anzeigender)
Klage- und Eilverfahren und die Geltung der DSGVO
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus Verwaltungsbehörden, Rechts- und Datenschutzabteilungen, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten und die rechtlichen Anforderungen an Verwaltungsverfahren, Datenverarbeitung und Informationsrechte sicher anwenden möchten.
Jan Philipp Faehrmann, M.A.
ist Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Verwaltungsrat und spezialisiert auf Verfahrens- und IT-Recht. Er ist seit 30 Jahren im öffentlichen Dienst tätig und Autor mehrerer Fachbücher.
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