Feuerwehrkostenersatz
Die Bereitstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr durch die Gemeinde ist sehr kostspielig. Im Gegenzug sind bestimmte Einsätze der Feuerwehr kostenpflichtig und es besteht die Möglichkeit, Kostenersatz einzufordern.
In diesem Seminar wird nicht nur erläutert, in welchen Fällen ein Kostenersatz zulässig ist. Sie erfahren auch, wie dieser rechtssicher kalkuliert wird und worauf bei der Kostenerhebung zu achten ist. Dabei werden die Themen durch Fallbeispiele erläutert und anhand der aktuellen Rechtsprechung dargestellt. Außerdem erhalten Sie Informationen über die Abrechnung von Dienstleistungen der Feuerwehr auf privatrechtlicher Grundlage, z.B. wenn es um Leistungen einer zentralen Atemschutz- oder Schlauchwerkstatt geht.
Rechtsgrundlagen
Unterscheidung Pflicht- und Kann Aufgaben
Kostenpflicht oder Kostenfreiheit der Einsätze
Kostenkalkulation
Abrechnung
Kostenbemessung
Verfahrensfragen und Erhebungsverfahren
Dokumentation und Bescheiderstellung
Kostenerhebung bei Brandsicherheitswachen
Privatrechtliche Dienstleistungen für Dritte
Praxishinweise und Erfahrungsaustausch
Uwe Ehrhardt
ist Stadtoberverwaltungsrat und Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Er ist langjähriger Referent in dem Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.
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ist Stadtoberverwaltungsrat und Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Er ist langjähriger Referent in dem Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.
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