Zutritt zum Sondereigentum: Wie setzt die Gemeinschaft ihre Rechte durch?
Das Wohnungs- und Teileigentum ist grundsätzlich nicht für die Gemeinschaft, die Verwaltung oder andere Sondereigentümer zugänglich. In der Praxis gibt es jedoch zahlreiche Situationen, in denen ein Zutritt erforderlich ist, etwa zur Wartung von Rauchwarnmeldern, zum Austausch von Heizkostenerfassungsgeräten oder zur Feststellung der Ursache eines Wasserschadens.
Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen eines Betretungsrechts der Gemeinschaft bzw. ihrer Verwaltung und zeigt anhand praktischer Beispiele, wie dieses rechtlich korrekt angewendet werden kann. Behandelt werden dabei sowohl selbst genutzte als auch vermietete Wohnungen. Sie erfahren, welche Duldungspflichten bestehen, wie Maßnahmen anzukündigen sind und wo die rechtlichen Grenzen verlaufen.
Grundlagen zu den Rechtkreisen in einer GdWE Duldungspflichten von Sondereigentümern aus § 14 WEG
Duldungspflichten von Dritten nach § 15 WEG
Die „richtige“ Ankündigung von Maßnahmen
Praxisbeispiele (bspw. Wartung von Erfassungsgeräten, Wasserschaden)
Pflichtenprogramm der Verwaltung
Schadensersatzpflicht bei unberechtigter Zutrittsverweigerung
Prozessuale Besonderheiten
Das Seminar richtet sich an WEG- und Immobilienverwalter*innen, Sachbearbeiter*innen mit wohnungseigentumsrechtlichen Aufgaben sowie Quereinsteiger*innen, die ein fundiertes Verständnis für die rechtlichen Grundlagen und die praktische Handhabung von Zutrittsrechten in der GdWE gewinnen möchten.
Barry Sankol
ist Richter und Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Er ist langjährig erfahrener Referent und Fachautor.
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ist Richter und Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Er ist langjährig erfahrener Referent und Fachautor.
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