Anordnungen nach dem JuSchG
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist ein zentrales Instrument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren und Risiken. Wer im Vollzug oder in der Anwendung des JuSchG tätig ist, muss wissen, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Anordnungen rechtssicher umgesetzt werden können.
In diesem Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die relevanten Bestimmungen des JuSchG und die daraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten. Anhand von Fallbeispielen wird vermittelt, wie Anordnungen wirksam ausgesprochen, begründet und bekanntgegeben werden.
So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit dem Jugendschutzgesetz und wissen, wie Sie den gesetzlichen Auftrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verantwortungsvoll umsetzen.
Übersicht über die einschlägigen Regelungen
Einschränkungen von Grundrechten
Abgrenzung zwischen JuSchG und DVO PolG
Arten von Anordnungen
Beugemittel
Adressaten der Anordnungen
Kinder und Jugendliche
Eltern und Alleinerziehende
Veranstalter und Gewerbetreibende
Rechtlicher Gehalt der Anordnungen
Anforderung der Bestimmtheit der Anordnung
Mündliche Anordnung und schriftliche Bestätigung (Rechtsklarheit)
Begründungspflichten
Rechtsbehelfsbelehrung
Formfreiheit
Sichere Bekanntgabe (Eltern)
Jan Philipp Faehrmann, M.A.
ist Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Verwaltungsrat und spezialisiert auf Verfahrens- und IT-Recht. Er ist seit 30 Jahren im öffentlichen Dienst tätig und Autor mehrerer Fachbücher.
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