Pflichtwissen zur KI-Weiterbildungsverpflichtung – Umsetzung der neuen Anforderungen nach dem EU AI Act
Mit Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung (EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) am 1. Februar 2025 gilt erstmals eine europaweit verbindliche Weiterbildungsverpflichtung für alle, die Künstliche Intelligenz beruflich einsetzen. Diese Pflicht betrifft ausdrücklich auch Makler- und Verwalterbüros – unabhängig von Unternehmensgröße oder Rechtsform.
Im Seminar erläutert Wirtschaftsjuristin Laura Eckert-Rinallo die rechtlichen Grundlagen der neuen Verpflichtung und zeigt, welche Anforderungen aus Art. 4 KI-VO resultieren. Die Teilnehmenden erfahren, was unter „ausreichender KI-Kompetenz“ zu verstehen ist, wie Nachweise zu führen sind und welche Sanktionen bei Nichtbeachtung drohen. Neben der rechtlichen Einordnung werden praxisnahe Handlungsempfehlungen vermittelt, wie KI-Tools verantwortungsvoll und effizient in den Arbeitsalltag integriert werden können.
Rechtliche Grundlagen der KI-Weiterbildungspflicht nach Art. 4 EU AI Act
Anwendungsbereich: Wer gilt als Betreiber oder Anwender von KI-Systemen?
Risikokategorien und Compliance-Anforderungen im Überblick
Dokumentations- und Nachweispflichten im Unternehmen
Praktische Umsetzung im Büroalltag: Schulung, Tool-Check, Datenschutz
Haftungs-, Urheber- und Reputationsrisiken im Umgang mit KI
Vermeidung typischer Fehler bei der Nutzung generativer KI
Laura Eckert-Rinallo
Ist studierte Wirtschaftsjuristin (LL.B.; M.A.) und seit vielen Jahren in der Immobilienwirtschaft als Referentin, Speakerin sowie Expertin für Makler- und Verwalterfortbildungen bekannt.
Ihre langjährigen praktischen Erfahrungen, die sie in der Rechtsabteilung eines großen Immobilienkonzerns sowie während ihrer Tätigkeit in der Immobilienvermittlung und Immobilienberatung sammelt und bereits gesammelt hat, lässt sie regelmäßig in ihre Seminare einfließen und verhilft den Teilnehmenden somit unkompliziert durch Wissensvorsprung zum Erfolg.
Weiterbildung gem. § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV.
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Laura Eckert-Rinallo
Ist studierte Wirtschaftsjuristin (LL.B.; M.A.) und seit vielen Jahren in der Immobilienwirtschaft als Referentin, Speakerin sowie Expertin für Makler- und Verwalterfortbildungen bekannt.
Ihre langjährigen praktischen Erfahrungen, die sie in der Rechtsabteilung eines großen Immobilienkonzerns sowie während ihrer Tätigkeit in der Immobilienvermittlung und Immobilienberatung sammelt und bereits gesammelt hat, lässt sie regelmäßig in ihre Seminare einfließen und verhilft den Teilnehmenden somit unkompliziert durch Wissensvorsprung zum Erfolg.
Jahre Erfahrung in der qualifizierten Weiterbildung
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