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Das neue Gaststättengesetz

Mit dem am 12. November 2025 vom Baden-Württembergischen Landtag beschlossenen Gesetz soll die bislang geltende Fassung des LGastG vom 10. November 2009 abgelöst werden. Damit wird auch die Verweisung auf das Gaststättengesetz des Bundes aufgegeben. Ziel des Gesetzgebers war also ein eigenständiges, den Zielen der Effizienzsteigerung und Verfahrensentlastung verpflichtetes Landesgaststättengesetz zu schaffen, dessen Kernelement der Wechsel von der Erlaubnispflicht hin zur Anzeigepflicht.

Das Seminar gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und die Auswirkungen auf die mit dem Vollzug des Gesetzes betrauten Behörden. So sollen Sie mit den neuen Regelungen vertraut gemacht werden und die Rechtssicherheit beim Umgang mit diesen Regelungen soll geschaffen werden.

 

 

PROGRAMM, INHALTE

  • Überblick über die neuen Regelungen

  • Anzeigepflicht, Anzeigefrist und Untersagung

  • Zuständigkeiten

  • Anordnungsbefugnisse

  • Verbote und Gebote

  • Auskunft und Nachschau

  • Fragen aus dem Kreis der Teilnehmenden

 

ZIELGRUPPE

Das Seminar richtet sich an Bedienstete der Gewerbe- und Gaststättenbehörden einschließlich der Ortspolizeibehörden, die mit der Entgegennahme von Gewerbeanzeigen betraut sind.

DOZENT*IN

Prof. Dr. Enrico Tille
ist seit 2016 Professor für Polizeirecht und Allgemeines Verwaltungsrecht an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Dort leitet er die Fachgruppe Polizeirecht/Verwaltungsrecht und führt er u. a. auch Lehrveranstaltungen zum Gaststättenrecht durch.

Vor seiner Zeit als Hochschullehrer arbeitete er in Verwaltung der Universität Konstanz.

 

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HYBRID-SEMINAR
(Teilnahme in Präsenz oder als Live Web-Seminar möglich)

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  • 19.01.2026
    2026-54373F
  • Mo 09:15 bis 12:30 Uhr
  • Hybrid
    175.00 €
  • Ausreichend Plätze
  • 09.02.2026
    2026-54374F
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Prof. Dr. Enrico Tille
ist seit 2016 Professor für Polizeirecht und Allgemeines Verwaltungsrecht an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Dort leitet er die Fachgruppe Polizeirecht/Verwaltungsrecht und führt er u. a. auch Lehrveranstaltungen zum Gaststättenrecht durch.

Vor seiner Zeit als Hochschullehrer arbeitete er in Verwaltung der Universität Konstanz.

 

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