Datenschutzbeauftragte: Aufgaben, Anforderungen und Qualifizierung

Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der Datenschutz in den letzten Jahren europaweit eine deutlich höhere Bedeutung erhalten. Organisationen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten rechtskonform verarbeitet und geschützt werden. Gleichzeitig nehmen digitale Arbeitsformen, datenbasierte Prozesse und die Nutzung von KI-Anwendungen weiter zu. Damit wächst auch der Bedarf an qualifizierten Datenschutzbeauftragten, die Unternehmen und Behörden bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen.

Wann ist ein/e Datenschutzbeauftragte*r erforderlich?

Nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen und öffentliche Stellen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von dieser Zahl besteht die Pflicht auch dann, wenn besonders sensible Daten verarbeitet werden, eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt oder für Markt- und Meinungsforschung genutzt werden. In der Praxis betrifft dies einen großen Teil der Organisationen.

Welche Aufgaben übernimmt ein/e Datenschutzbeauftragte*r?

Datenschutzbeauftragte informieren und beraten die Verantwortlichen und Beschäftigten zu den geltenden Datenschutzvorschriften. Sie überwachen die Einhaltung der DSGVO sowie interner Datenschutzrichtlinien und unterstützen bei der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen. Dazu gehört auch, Mitarbeitende zu sensibilisieren und zu schulen sowie bei Bedarf an Datenschutz-Folgenabschätzungen mitzuwirken. Darüber hinaus fungieren sie als zentrale Ansprechperson für Aufsichtsbehörden in datenschutzrechtlichen Fragen.

Welche Qualifikationen sind für Datenschutzbeauftragte erforderlich?

Die Benennung erfolgt auf Grundlage der beruflichen Qualifikation und des Fachwissens im Datenschutzrecht und in der Datenschutzpraxis. Erforderlich sind insbesondere Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Bestimmungen sowie ein Verständnis für technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Neben fachlichen Kompetenzen sind Zuverlässigkeit, Neutralität und die Fähigkeit zur unabhängigen Wahrnehmung der Aufgaben entscheidend.

Bestimmte Funktionen im Unternehmen – etwa Geschäftsführung oder leitende Rollen in IT, Marketing oder Personal – sollten aufgrund möglicher Interessenskonflikte nicht gleichzeitig die Funktion des/der Datenschutzbeauftragten übernehmen.

Qualifizierung zum/zur Datenschutzbeauftragten (VWA)

Die Anforderungen an Datenschutzbeauftragte sind hoch und setzen fundiertes Fachwissen voraus. Mit der berufsbegleitenden Qualifizierung zum/zur Datenschutzbeauftragten (VWA) vermittelt die VWA Freiburg die notwendigen rechtlichen, organisatorischen und praktischen Grundlagen, um diese verantwortungsvolle Funktion kompetent auszuüben.

Der Lehrgang richtet sich an Personen, die bereits im Datenschutz tätig sind oder diese Aufgabe künftig übernehmen möchten, und bietet eine strukturierte Vorbereitung auf die Anforderungen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Der nächste Kurs startet am 20. April 2026 und ist in fünf kompakten Modulen organisiert, die sich gut mit einer beruflichen Tätigkeit vereinbaren lassen.

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