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Anordnungen nach dem JuSchG

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist ein zentrales Instrument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren und Risiken. Wer im Vollzug oder in der Anwendung des JuSchG tätig ist, muss wissen, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Anordnungen rechtssicher umgesetzt werden können.

In diesem Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die relevanten Bestimmungen des JuSchG und die daraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten. Anhand von Fallbeispielen wird vermittelt, wie Anordnungen wirksam ausgesprochen, begründet und bekanntgegeben werden.

So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit dem Jugendschutzgesetz und wissen, wie Sie den gesetzlichen Auftrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verantwortungsvoll umsetzen.

PROGRAMM, INHALTE

  • Übersicht über die einschlägigen Regelungen

  • Einschränkungen von Grundrechten

  • Abgrenzung zwischen JuSchG und DVO PolG

  • Arten von Anordnungen

  • Beugemittel

  • Adressaten der Anordnungen

  • Kinder und Jugendliche

  • Eltern und Alleinerziehende

  • Veranstalter und Gewerbetreibende

  • Rechtlicher Gehalt der Anordnungen

  • Anforderung der Bestimmtheit der Anordnung

  • Mündliche Anordnung und schriftliche Bestätigung (Rechtsklarheit)

  • Begründungspflichten

  • Rechtsbehelfsbelehrung

  • Formfreiheit

  • Sichere Bekanntgabe (Eltern)

DOZENT*IN

Jan Philipp Faehrmann, M.A.

ist Dipl.-Ver­waltungswirt (FH), Verwaltungsrat und spezia­lisiert auf Verfahrens- und IT-Recht. Er ist seit 30 Jahren im öffentlichen Dienst tä­tig und Autor mehrerer Fachbücher.

HYBRID-SEMINAR
(Teilnahme in Präsenz oder als Live Web-Seminar möglich)

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  • 20.10.2026
    2026-54062F
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Jan Philipp Faehrmann, M.A.

ist Dipl.-Ver­waltungswirt (FH), Verwaltungsrat und spezia­lisiert auf Verfahrens- und IT-Recht. Er ist seit 30 Jahren im öffentlichen Dienst tä­tig und Autor mehrerer Fachbücher.

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