Asbest und Gefahrstoffe: Erkennen, bewerten und beurteilen
Vorsicht Fallstrick: Haftungsfalle für Gebäude vor 1995
Im April 2020 wurde vom Umweltbundesamt (UBA), Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die „(…) Leitlinie für Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden (…)“ herausgegeben. Diese kann vom Grundsatz her auf Gefahrstoffe anderer Art übertragen werden, z.B. Blei in alten Lackierungen, Formaldehyd in Holzspanplatten oder aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in schwarzen, bituminösen Klebern von Parkett.
Nach der Landesbauordnung hat der Gebäudeeigentümer dafür Sorge zu tragen, dass seine baulichen Anlagen so errichtet, geändert und instandgehalten werden, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung – insbesondere Leben, Gesundheit und natürliche Lebensgrundlagen – nicht gefährdet werden. Das Web-Seminar gibt Hinweise zur Absicherung bei der Planung und Bauüberwachung für die Revitalisierung von Gebäuden im Bestand, Vermietung/Verpachtung und/oder Verkauf.
Leitlinie für Asbesterkundung
Gefahrstoffe in Gebäuden aus dem Bestand
Baurecht
Sanktionen bei Nichtbeachtung
Haftungsfalle für Gebäude vor 1995
Hans-Joachim Rolof
ist Dipl. Ing.(FH), Gebäude-Energieberater (HWK) und ö.b.u.v. Sachverständiger für Bautenschutz, Beschichtungen, Bodenbeläge. Er ist als Berufssachverständiger für die Bereiche Planen und Bauen tätig, arbeitet als Fachdozent an einschlägigen Akademien und ist Fachautor und Herausgeber technischer Schriften.
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