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Beschäftigtendatenschutz

Seit dem 25.05.2018 gilt die EU-DSGVO. Die neuen Vorschriften bringen auch zahlreiche neue Anforderungen für die Verarbeitung von Daten von Beschäftigten. So gelten z. B. bereits in der Bewerbungsphase strenge Regelungen für Arbeitgeber oder Personalvermittler.

In diesem Web-Seminar werden Voraussetzungen für zulässige Datenverarbeitungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes im Überblick dargestellt.

PROGRAMM, INHALTE

  • Datenschutzrechtliche Grundsätze im Beschäftigtendatenschutz (DSGVO, BDSG-neu)

  • Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren (z. B. Speicherung von abgelehnten Bewerbungen für neue Stellen, Recherchen im Internet)

  • Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis, z. B.

  • Daten von Mitarbeitern im Internet

  • Nutzung von IT-Anwendungen durch Mitarbeiter

  • Kontrolle von Mitarbeitern, z. B. Videoüberwachung, Leistungsüberwachung

  • Social Media (Kommunikation über soziale Medien, Social-Media-Guidelines)

  • Mitbestimmungsrechte, Arbeitnehmervertreter

  • Datenschutzrechte von Beschäftigten und Bewerbern

  • Einbindung von Software und Dienstleister

METHODEN

Vortrag, Praxisbeispiele, Erfahrungsaustausch

DOZENT*IN

Petra Straub
ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind außerdem das Handels- und

Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Wirtschaftsrecht, privates Baurecht sowie das Haftungs- und Versicherungsrecht.

Web-Seminar

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  • 23.01.2025
    2025-52059F
  • Do 10:00 bis 13:00 Uhr
  • Online
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Petra Straub
ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind außerdem das Handels- und

Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Wirtschaftsrecht, privates Baurecht sowie das Haftungs- und Versicherungsrecht.

90

Jahre Erfahrung in der qualifizierten Weiterbildung

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