Bestattungsrecht und Nachlasssicherung
Immer häufiger stehen Kommunen vor der Aufgabe, Bestattungen zu veranlassen, wenn keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind oder diese die Durchführung verweigern. Hinzu kommt die Pflicht, Nachlässe zu sichern und rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Dabei sind unterschiedliche rechtliche Vorgaben und Zuständigkeiten zu beachten.
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Bestattungs- und Nachlassfälle rechtssicher bearbeitet werden und welche Pflichten und Handlungsmöglichkeiten die Gemeinde als Ortspolizeibehörde hat. Behandelt werden unter anderem die Bestattungspflicht nach dem Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, die Ermittlung bestattungspflichtiger Personen, die Durchführung von Bestattungen im Wege der Ersatzvornahme sowie die rechtssichere Nachlasssicherung.
So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Bestattungs- und Nachlassangelegenheiten und können Verfahren korrekt und nachvollziehbar gestalten.
Bestattungspflicht (§ 30 Abs. 1 S. 1 BestattG), Bestattungspflichtige (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 BestattG)
Aufgaben der Ortspolizeibehörden im Zusammenhang mit einem Sterbefall
Maßnahmen der Nachlasssicherung
Grundsätzliche Veranlassung der Bestattung durch die Gemeinde als Ortspolizeibehörde
Ermittlung von bestattungspflichtigen Angehörigen
Vollstreckung der Bestattungspflicht im Wege der Ersatzvornahme
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus Ordnungs-, Haupt- und Sozialämtern, die mit Bestattungsangelegenheiten, Nachlasssicherung oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Sterbefällen befasst sind.
Uwe Ehrhardt
ist Stadtverwaltungsdirektor und Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Er ist langjähriger Referent im Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.
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Uwe Ehrhardt
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