Bewachungsverordnung
Sicherheitsdienste sind für viele Kommunen ein wichtiger Bestandteil moderner Sicherheitskonzepte – sei es bei Veranstaltungen, auf öffentlichen Flächen oder im Rahmen von Schutzmaßnahmen gegen Vandalismus. Damit einher gehen rechtliche Anforderungen an die Zulassung, Überwachung und Beauftragung dieser Unternehmen.
In diesem Seminar erfahren Sie, welche Vorgaben sich aus der Bewachungsverordnung und § 34a Gewerbeordnung ergeben und worauf bei der Erteilung von Bewachungserlaubnissen, der Prüfung des eingesetzten Personals und bei Kontrollen durch die Behörde zu achten ist. Ebenso werden die rechtssichere Beauftragung von Sicherheitsunternehmen, der Umgang mit Subunternehmern sowie Fragen zum Führen von Waffen behandelt.
So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Bewachungsunternehmen und wissen, wie Sie deren Einsatz rechtlich korrekt und verantwortungsvoll gestalten.
Bewachungsverordnung, Bewachungserlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
Durchführung der Bewachungsverordnung, eingesetztes Personal, Kontrollen durch die Behörde
Beauftragung von Sicherheitsunternehmen durch die Kommune
Führen von Waffen durch Sicherheitsunternehmen
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus Ordnungsämtern, Gewerbe- und Sicherheitsbehörden sowie an Verantwortliche in Kommunen, die Sicherheitsdienste beauftragen, überwachen oder Bewachungserlaubnisse erteilen.
Uwe Ehrhardt
ist Stadtverwaltungsdirektor und Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Er ist langjähriger Referent im Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.
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ist Stadtverwaltungsdirektor und Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Er ist langjähriger Referent im Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.
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