Crashkurs: Grundlagen des kommunalen Wirtschaftsrechts
Kommunen handeln auf Grundlage spezifischer gesetzlicher Vorgaben, die ihre Aufgaben, Finanzierungsformen und wirtschaftlichen Tätigkeiten regeln. Das kommunale Wirtschaftsrecht bildet dabei den zentralen Rahmen für die Haushaltswirtschaft, die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden sowie für Gebühren und Beiträge. Diese Regelungen sind wesentlich, um kommunale Leistungsfähigkeit zu sichern und rechtssichere Entscheidungen zu treffen.
In diesem Seminar erhalten Sie einen verständlichen Einstieg in die Grundlagen der kommunalen Haushaltswirtschaft und des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR). Sie lernen Aufbau und Struktur von Haushaltssatzung und Haushaltsplan kennen, verstehen die Bedeutung des Haushaltsausgleichs und erhalten Einblicke in Vollzug, Kontrolle und Steuerung des Haushalts. Zudem werden die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen kommunaler wirtschaftlicher Betätigung erläutert.
So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit grundlegenden Rechts- und Steuerungsinstrumenten kommunaler Finanzpolitik.
Wesen und Bedeutung der kommunalen Haushaltswirtschaft
Die Struktur der kommunalen Haushalte (Haushaltssatzung/Haushaltsplan)
Neues Kommunales Haushaltsrecht (NKHR)
Grundsatz des Haushaltsausgleichs
Vollzug des Haushaltsplans
Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen
Das Seminar richtet sich an Bürgermeister*innen, Beigeordnete, Führungskräfte und Beschäftigte aus Kämmereien der Kommunen sowie Quereinsteiger*innen.
Björn Keller
ist Betriebswirt mit Schwerpunkt Finanzen und Kommunalwirtschaft. Als Generalist für strategische Steuerung verfügt er über umfassende Praxiserfahrung in der Haushaltskonsolidierung, Investitionsplanung und Einführung steuerungsrelevanter Instrumente wie NKHR, TCMS und Leitbildsystemen. Zu seinen Projekten zählen u. a. die Umsetzung des § 2b UStG, die Novellierung des Eigenbetriebsrechts sowie das Fördermittelmanagement und die Jahresabschlussplanung.
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ist Betriebswirt mit Schwerpunkt Finanzen und Kommunalwirtschaft. Als Generalist für strategische Steuerung verfügt er über umfassende Praxiserfahrung in der Haushaltskonsolidierung, Investitionsplanung und Einführung steuerungsrelevanter Instrumente wie NKHR, TCMS und Leitbildsystemen. Zu seinen Projekten zählen u. a. die Umsetzung des § 2b UStG, die Novellierung des Eigenbetriebsrechts sowie das Fördermittelmanagement und die Jahresabschlussplanung.
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