Der Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein zentraler Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung und Grundlage für die Vergabe öffentlich geförderter Wohnungen. Die Ausstellung des WBS liegt in der Zuständigkeit der Wohnortgemeinden und betrifft damit alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.
Mit der Novellierung des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) haben sich wichtige Änderungen ergeben, die seit dem 13. Mai 2020 gelten. Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen, die Verfahrensabläufe bei der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen und deren Anwendung im geförderten Wohnungsbestand. Anhand praktischer Beispiele wird erläutert, wie Einkommensermittlung, Einkommensgrenzen und Belegungsrechte in der täglichen Verwaltungspraxis umzusetzen sind.
So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit den aktuellen Regelungen und wenden die Vorschriften des LWoFG zur Wohnberechtigung rechtssicher an.
Überblick über die Einkommensermittlung
Einkommensgrenzen für Bestandswohnungen und Wohnungen nach dem LWoFG (Allgemeine Mietwohnraumförderung und Förderung für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung)
Wohnberechtigungsschein nach § 15 LWoFG
Auswirkung auf die Überwachung des geförderten Wohnungsbestandes
Wohnberechtigungsschein für mittelbare Belegung, Belegungsrechte im Bestand sowie Verlängerung von Belegungsbindungen
Änderung des LWoFG im Bereich der Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins zum 13. Mai 2020 in Verbindung mit den Hinweisen zu den Änderungen des LWoFG vom August 2025
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung in Baden-Württemberg sowie an Beschäftigte von Wohnungsbauunternehmen, die mit der Ausstellung, Prüfung oder Anwendung von Wohnberechtigungsscheinen befasst sind. Auch Teilnehmende aus anderen Bundesländern sind willkommen auf landesspezifische Unterschiede wird jedoch nicht gesondert eingegangen.
Jürgen Dietz
ist Verwaltungswirt, Abteilungsleiter Wohnungswesen der Stadt Friedrichshaften und Amtsleiter der Städtischen Bauverwaltung. Seit 1999 ist er Referent bei den Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien Baden- Württemberg im Bereich Bauen und Planen, Schwerpunkt „Geförderter Wohnungsbau, Wohnungsbindung und Mietspiegel“.
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Jürgen Dietz
ist Verwaltungswirt, Abteilungsleiter Wohnungswesen der Stadt Friedrichshaften und Amtsleiter der Städtischen Bauverwaltung. Seit 1999 ist er Referent bei den Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien Baden- Württemberg im Bereich Bauen und Planen, Schwerpunkt „Geförderter Wohnungsbau, Wohnungsbindung und Mietspiegel“.
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