Die Modernisierung im Wohnraummietrecht: Ankündigung, Durchführung und Mieterhöhung
Modernisierungen können die Wohnqualität erhöhen und den Wert einer Immobilie steigern. Gleichzeitig sind sie im Wohnraummietrecht rechtlich stark reguliert – Fehler bei Ankündigung, Durchführung oder Mieterhöhung führen schnell zu Auseinandersetzungen oder Kostenverlusten.
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Modernisierungsmaßnahmen rechtssicher geplant, angekündigt und umgesetzt werden. Sie lernen die Abgrenzung zu Erhaltungsmaßnahmen, Rechte von Vermieter*innen und Mieter*innen während der Arbeiten sowie Anforderungen an die Begründung und Berechnung der Mieterhöhung kennen. Auch die Auswirkungen der aktuellen Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden praxisnah erläutert.
So gewinnen Sie Sicherheit bei Modernisierungsprojekten und setzen gesetzliche Vorgaben professionell und korrekt um.
Abgrenzung Modernisierungs- zu Erhaltungsmaßnahmen
Die ordnungsgemäße Ankündigung der Modernisierung
Minderung des Mieters während der Modernisierung
Mieterhöhung: Ordnungsgemäße Begründung und Berechnung
Anspruch des Mieters auf Modernisierung?
Spezielle Regelungen im Hinblick auf die Änderungen im GEG (Heizungsgesetz)
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende kommunaler Wohnungs- und Liegenschaftsverwaltungen, Rechtsämter sowie private und institutionelle Verwaltungen und Vermieter*innen, die Modernisierungsmaßnahmen rechtssicher planen, begleiten und abrechnen.
Nico Bergerhoff
ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Mit seiner Immobilienkanzlei in Freiburg berät und vertritt er seine Mandanten fachkundig zu sämtlichen rechtlichen Fragen rund um die Immobilie.
Weiterbildung gem. § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV.
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