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Dokumentation und Sanktionierung von Fehlverhalten

Fehlverhalten von Mitarbeitenden stellt Führungskräfte und Personalverantwortliche regelmäßig vor die Frage, wie sie angemessen und rechtssicher reagieren können. Dabei ist es entscheidend, Pflichtverletzungen korrekt zu bewerten, den Sachverhalt sorgfältig zu dokumentieren und die passende Maßnahme zu wählen.

In diesem Seminar erfahren Sie, welche Arten von Fehlverhalten im Arbeitsverhältnis zu unterscheiden sind und wie Sie diese rechtlich einordnen. Sie lernen, welche Schritte von der Ermahnung über die Abmahnung bis hin zur Kündigung rechtssicher sind und welche Anforderungen an eine saubere Dokumentation bestehen. Anhand aktueller Rechtsprechung werden praxisrelevante Fälle anschaulich besprochen.

So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Fehlverhalten und treffen arbeitsrechtliche Entscheidungen fundiert, fair und gerichtsfest.

PROGRAMM, INHALTE

Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis

  • Unentschuldigtes Fehlen

  • Arbeitsverweigerung

  • Pflichtverletzung bei Krankheit

  • Beleidigung usw.

Sanktionen des Arbeitgebers

  • Ermahnung

  • Abmahnung

  • Kündigung

Dokumentation von Fehlverhalten

Aktuelle Rechtsprechung

ZIELGRUPPE

Das Seminar richtet sich an Führungskräfte, Personalverantwortliche, Personalsachbearbeiter*innen und Mitarbeitende aus Wirtschaft und Verwaltung, die arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Verhaltensauffälligkeiten vorbereiten, dokumentieren oder umsetzen und dabei rechtssicher handeln möchten.

DOZENT*IN

Petra Straub

ist Rechtsanwältin und Fachan­wältin für Arbeitsrecht.

Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind außerdem das Handels- und Gesellschaftsrecht, Ver­tragsgestaltung und Wirtschaftsrecht, privates Baurecht sowie das Haftungs- und Versiche­rungsrecht.

HYBRID-SEMINAR
(Teilnahme in Präsenz oder als Live Web-Seminar möglich)

AUF EINEN BLICK

ALLE TERMINE
  • 01.10.2026
    2026-52595F
  • Do 09:15 bis 16:45 Uhr
  • Hybrid
    280.00 €
  • Ausreichend Plätze

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Petra Straub

ist Rechtsanwältin und Fachan­wältin für Arbeitsrecht.

Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind außerdem das Handels- und Gesellschaftsrecht, Ver­tragsgestaltung und Wirtschaftsrecht, privates Baurecht sowie das Haftungs- und Versiche­rungsrecht.

90

Jahre Erfahrung in der qualifizierten Weiterbildung

300

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