Elektronische Akte und elektronischer Rechtsverkehr
In diesem Seminar lernen Sie die neuen gesetzlichen Regelungen des elektronischen Rechtsverkehrs kennen. Sie erfahren, wie Sie die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs vorbereiten, wie Sie elektronische Dokumente und Formulare richtig bearbeiten und was Sie dabei beachten müssen.
Dieses Seminar richtet sich an Bußgeldsachbearbeiter/innen mit Berufserfahrung. Vorkenntnisse im allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldverfahren sind notwendig und werden vorausgesetzt.
Elektronische Bußgeldakte
Stand der Gesetzgebung zum elektronischen Rechtsverkehr, Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder
Zwingende Einführung der „E-Akte" 2026, Verbot von Papier- und Mischakten (Hybridakten)
Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren
PDF (portable document format) als Standarddateiformat
Einfache und qualifizierte elektronische Signatur (QeS)
Begleitverfügung und elektronische Dokumente
Elektronischer Rechtsverkehr
Besonderes elektronisches Behördenpostfach (BebPo) als elektronisches
Gerichts- und Behördenpostfach (EGVP)
Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO),
Einführungspflicht für Unternehmen
Bürgerpostfach im Verwaltungsportal des Portalverbunds
Auswirkungen des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG)
Zwischenlösung „Online-Anhörung“ und „Online-Anzeige“
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (BeA) für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften
Ersetzendes Scannen eingehender Papierdokumente und Aufbewahrungspflichten
von Papierdokumenten
Gesetzlich bestimmte sichere Übermittlungswege zwischen der Verwaltungsbehörde
und Verfahrensbeteiligten
Elektronische Akteneinsicht
Bußgeldakte und Repräsentat zur Akteneinsicht
Elektronisches Abruf- und Übermittlungsverfahren
Elekronische Rechtsbehelfe
Vollständige Rechtsbehelfsbelehrungen in Bußgeldbescheiden und sonstigen
Bescheiden der Verwaltungsbehörde
Problemfall Einspruch und Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch „ungesicherte“ E-Mail
Ausdruck ungesicherter E-Mails durch die Verwaltungsbehörde auf Wunsch der Betroffenen
Nutzungspflicht elektronischer Dokumente für Verteidigende, insbesondere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Datenschutzbestimmungen im Bußgeldverfahren
Datenschutzbestimmungen, Auskunftsrechte der Betroffenen im Bußgeldverfahren
Raimund Wieser
ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.
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Raimund Wieser
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