Elektronische Akte und elektronischer Rechtsverkehr
Die Bundesregierung hat die bisherigen Planungen zur Einführung der elektronischen Akte durch eine kurzfristige Gesetzesänderung mit Wirkung zum 01.01.2026 grundlegend überarbeitet. Sie lernen die neuen Vorschriften zur E-Akte, zur BundID und zur DeutschlandID kennen und erfahren, wie Sie sich und Ihre Organisation rechtzeitig auf die verpflichtende Einführung durch Rechtsverordnung vorbereiten können.
Darüber hinaus erfahren Sie, wie elektronische Dokumente korrekt bearbeitet werden, welche technischen und rechtlichen Anforderungen bestehen und was Sie bei der Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr beachten müssen.
Dieses Seminar richtet sich an Bußgeldsachbearbeiter/innen mit Berufserfahrung. Vorkenntnisse im allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldverfahren sind notwendig und werden vorausgesetzt.
Neue Vorschriften zur Einführung der E-Akte im Bußgeldverfahren, zur BundID und Deutschland ID
Elektronische Bußgeldakte
Zwingende Einführung der „E-Akte" 2026, Verbot von Papier- und Mischakten (Hybridakten)
Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren
PDF (portable document format) als Standarddateiformat
Einfache und qualifizierte elektronische Signatur (QeS)
Begleitverfügung und elektronische Dokumente
Elektronischer Rechtsverkehr
Besonderes elektronisches Behördenpostfach (BebPo) als elektronisches
Gerichts- und Behördenpostfach (EGVP)
Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO),
Einführungspflicht für Unternehmen
Bürgerpostfach im Verwaltungsportal des Portalverbunds
Auswirkungen des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG)
Zwischenlösung „Online-Anhörung“ und „Online-Anzeige“
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (BeA) für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften
Ersetzendes Scannen eingehender Papierdokumente und Aufbewahrungspflichten
von Papierdokumenten
Gesetzlich bestimmte sichere Übermittlungswege zwischen der Verwaltungsbehörde
und Verfahrensbeteiligten
Elektronische Akteneinsicht
Bußgeldakte und Repräsentat zur Akteneinsicht
Elektronisches Abruf- und Übermittlungsverfahren
Elekronische Rechtsbehelfe
Vollständige Rechtsbehelfsbelehrungen in Bußgeldbescheiden und sonstigen
Bescheiden der Verwaltungsbehörde
Problemfall Einspruch und Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch „ungesicherte“ E-Mail
Ausdruck ungesicherter E-Mails durch die Verwaltungsbehörde auf Wunsch der Betroffenen
Nutzungspflicht elektronischer Dokumente für Verteidigende, insbesondere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Datenschutzbestimmungen im Bußgeldverfahren
Datenschutzbestimmungen, Auskunftsrechte der Betroffenen im Bußgeldverfahren
Raimund Wieser
ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.
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Raimund Wieser
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