Elektronische Akte und elektronischer Rechtsverkehr
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 werden durch eine Gesetzesänderung die Einführung der elektronischen Akte und der elektronische Rechtsverkehr im Bußgeldverfahren verpflichtend.
Dieses Seminar vermittelt, welche neuen rechtlichen und technischen Anforderungen sich daraus ergeben und wie Sie Ihre Organisation rechtzeitig darauf vorbereiten können. Sie lernen die neuen Vorschriften zur E-Akte, zur BundID und zur DeutschlandID kennen und erfahren, wie elektronische Dokumente korrekt erstellt, signiert, bearbeitet und archiviert werden. Außerdem erhalten Sie praxisnahe Hinweise zum Umgang mit elektronischen Postfächern wie beBPo, eBO und beA sowie zur sicheren elektronischen Übermittlung zwischen Verwaltungsbehörde und Verfahrensbeteiligten.
So lernen Sie, digitale Verfahren souverän zu handhaben und Ihre Verwaltung optimal auf die Einführung der E-Akte vorzubereiten.
Neue Vorschriften: Einführung der E-Akte im Bußgeldverfahren, BundID, Deutschland ID
Elektronische Bußgeldakte
Zwingende Einführung der „E-Akte" 2026, Verbot von Papier- und Mischakten (Hybridakten)
Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren
PDF (portable document format) als Standarddateiformat
Einfache und qualifizierte elektronische Signatur (QeS)
Begleitverfügung und elektronische Dokumente
Elektronischer Rechtsverkehr
Besonderes elektronisches Behördenpostfach (BebPo) als elektronisches
Gerichts- und Behördenpostfach (EGVP)
Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)
Bürgerpostfach im Verwaltungsportal des Portalverbunds
Auswirkungen des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG)
Zwischenlösung „Online-Anhörung“ und „Online-Anzeige“
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (BeA) für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften
Ersetzendes Scannen eingehender Papierdokumente und Aufbewahrungspflichten
von Papierdokumenten
Gesetzlich bestimmte sichere Übermittlungswege zwischen der Verwaltungsbehörde
und Verfahrensbeteiligten
Elektronische Akteneinsicht
Bußgeldakte und Repräsentat zur Akteneinsicht
Elektronisches Abruf- und Übermittlungsverfahren
Elekronische Rechtsbehelfe
Vollständige Rechtsbehelfsbelehrungen in Bußgeldbescheiden und sonstigen
Bescheiden der Verwaltungsbehörde
Problemfall Einspruch und Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch „ungesicherte“ E-Mail
Ausdruck ungesicherter E-Mails durch die Verwaltungsbehörde auf Wunsch der Betroffenen
Nutzungspflicht elektronischer Dokumente für Verteidigende, insbesondere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Datenschutzbestimmungen im Bußgeldverfahren
Das Seminar richtet sich an erfahrene Mitarbeitende in Bußgeldstellen und Ordnungsbehörden, die bereits mit Ordnungswidrigkeitenverfahren vertraut sind und sich auf die Einführung der elektronischen Akte und den elektronischen Rechtsverkehr im Jahr 2026 vorbereiten möchten.
Raimund Wieser
ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.
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Raimund Wieser
ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.
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