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Feuerwehrkostenersatz

Die Bereitstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr ist für jede Kommune mit erheblichen Kosten verbunden. Gleichzeitig sieht das Recht vor, dass für bestimmte Einsätze Kostenersatz verlangt werden kann.

In diesem Seminar erfahren Sie, in welchen Fällen ein Kostenersatz zulässig ist und wie dieser rechtssicher kalkuliert und erhoben wird. Sie lernen, wie Pflicht- und Kann-Aufgaben voneinander abzugrenzen sind, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Sie Kostenbescheide korrekt erstellen und dokumentieren. Anhand von Fallbeispielen und aktueller Rechtsprechung wird das Thema praxisnah vermittelt. Zudem erhalten Sie Hinweise zur Abrechnung privatrechtlicher Leistungen, etwa bei zentralen Atemschutz- oder Schlauchwerkstätten.

So gewinnen Sie Sicherheit bei der Kalkulation, Erhebung und Abrechnung von Feuerwehrkosten und können Kostenersatz rechtssicher und transparent umsetzen.

PROGRAMM, INHALTE

  • Rechtsgrundlagen

  • Unterscheidung Pflicht- und Kann-Aufgaben

  • Kostenpflicht oder Kostenfreiheit der Einsätze

  • Kostenkalkulation

  • Abrechnung

  • Kostenbemessung

  • Verfahrensfragen und Erhebungsverfahren

  • Dokumentation und Bescheiderstellung

  • Kostenerhebung bei Brandsicherheitswachen

  • Privatrechtliche Dienstleistungen für Dritte

  • Praxishinweise und Erfahrungsaustausch

ZIELGRUPPE

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung, insbesondere aus Kämmerei, Ordnungsamt, Feuerwehr und Rechnungswesen, die mit der Kalkulation, Abrechnung und Erhebung von Feuerwehrkosten befasst sind oder diese prüfen.

DOZENT*IN

Uwe Ehrhardt

ist Stadtoberverwaltungsrat und Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Er ist langjähriger Referent in dem Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.

HYBRID-SEMINAR
(Teilnahme in Präsenz oder als Live Web-Seminar möglich)

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  • 12.03.2026
    2026-57744F
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ist Stadtoberverwaltungsrat und Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Er ist langjähriger Referent in dem Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.

90

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