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Geringfügige Beschäftigungen und Übergangsbereich

Die Abrechnung von Mini-, Midi- und kurzfristigen Beschäftigungen erfordert ein gutes Verständnis der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. Dieses Seminar zeigt Ihnen kompakt und praxisnah, wie Sie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse korrekt beurteilen und abrechnen.

Sie erfahren, welche Grenzen, Berechnungsformeln und Beitragspflichten für verschiedene Beschäftigungsformen gelten und wie Sie Entgelte richtig prognostizieren und abrechnen. Außerdem werden steuerliche Wahlmöglichkeiten, Besonderheiten bei der Zusatzversorgung sowie Neuerungen im Sozialversicherungs- und Steuerrecht behandelt.

So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und vermeiden typische Fehler in der Praxis.

PROGRAMM, INHALTE

  • Geringfügig entlohnte Beschäftigungen, kurzfristige Beschäftigungen

  • Pauschalbeiträge für Mini-Jobs

  • vorhersehbares unvorhersehbares Überschreiten von Entgelt- bzw. Zeitgrenzen

  • Prognosen für das laufende bzw. nächste Kalenderjahr

  • zeitliche und entgeltliche Grenzen, Rahmenarbeitsvertrag

  • Zusammenrechnung mit weiteren Beschäftigungsverhältnissen Steuerrechtliche Bedingungen und (Wahl-)Möglichkeiten

  • Geltungsbereich TVöD und TV-L und Zusatzversorgungspflicht/-freiheit

  • Übergangsbereich: Prognosen, Formeln für Berechnung der AG- und AN-Beiträge

  • Neuerungen im Sozialversicherungs- und Steuerrecht

  • Erfahrungen aus Prüfungen der Sozialversicherungsträger und des Finanzamtes

  • Beispiele aus der Praxis

ZIELGRUPPE

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus Personal- und Entgeltstellen des öffentlichen Dienstes, die mit der Abrechnung geringfügiger oder befristeter Beschäftigungsverhältnisse befasst sind und ihre Kenntnisse zu den gesetzlichen und tariflichen Regelungen im Übergangsbereich vertiefen möchten.

DOZENT*IN

Gerhard Büchler
verfügt über mehr als 40 Jahre Praxiserfahrung im Personal- und Entgeltwesen des kommunalen öffentlichen Dienstes. Als stellvertretender Personalleiter und Leiter der Besoldungs- und Entgeltabrechnung ist er mit allen tarifrechtlichen Fragen bestens vertraut. Seit über 30 Jahren gibt er sein fundiertes Wissen als Dozent zu abrechnungsrelevanten Themen weiter.

 

 

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verfügt über mehr als 40 Jahre Praxiserfahrung im Personal- und Entgeltwesen des kommunalen öffentlichen Dienstes. Als stellvertretender Personalleiter und Leiter der Besoldungs- und Entgeltabrechnung ist er mit allen tarifrechtlichen Fragen bestens vertraut. Seit über 30 Jahren gibt er sein fundiertes Wissen als Dozent zu abrechnungsrelevanten Themen weiter.

 

 

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