Gesetzlicher Jugendschutz in Verkaufsstätten, Gaststätten und Spielhallen
Der gesetzliche Jugendschutz erfordert umfassende Kenntnisse der rechtlichen Vorgaben und eine sorgfältige Umsetzung in der Praxis. Im Seminar erhalten Sie praxisnahe Lösungen und das notwendige Fachwissen, um den gesetzlichen Jugendschutz effektiv durchzusetzen und Bußgeldverfahren rechtskonform zu gestalten.
Im Mittelpunkt stehen die jugendschutzrechtlichen Bußgeldvorschriften und deren Anwendung in der Praxis. Behandelt wird auch, wie die beharrliche Wiederholung von Verstößen zur Straftat werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchführung gemeinsamer Jugendschutzkontrollen mit der Polizei, einschließlich der rechtlichen Zulässigkeit von Testkäufen durch Jugendliche. Die gerichtssichere Dokumentation dieser Kontrollen und Testkäufe sowie die Durchführung von Zeugenvernehmungen werden praxisnah vermittelt.
Teilnehmende erfahren, wie Bußgeldbescheide gegen Veranstaltende, juristische Personen, Gewerbetreibende und deren Mitarbeitende rechtssicher erstellt werden. Die Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen wird als Auffangtatbestand beleuchtet, ebenso wie die Zumessung von Geldbußen gemäß Bußgeldkatalog. Darüber hinaus wird die Vertretung der Behörde vor dem Amtsgericht thematisiert, ebenso wie die Pflicht zur Mitteilung an das Gewerbezentralregister und die Ausländerbehörde.
Jugendschutzrechtliche Bußgeldvorschriften (§ 28 JuSchG)
Aufenthaltsverbote für Kinder und Jugendliche in Gaststätten, Vergnügungsstätten,
Spielhallen, Teilnahme an Glücksspielen
Konsumverbote alkoholischer Getränke für Kinder und Jugendliche in
Gaststätten, Vergnügungsstätten, Spielhallen
Verbotenes Rauchen in der Öffentlichkeit, Konsumcannabis
Beharrliche Wiederholung als Straftat (§ 27 JuSchG)
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
Zulässigkeit der Internetrecherche, Auswertung sozialer Medien
Durchführung und Dokumentation von Jugendschutzkontrollen
Zulässigkeit von Testkäufen durch jugendliche Personen
Gerichtssichere Dokumentation von Kontrollen und Testkäufen
Jugendlicher Personen als Zeugen?
Bußgeldbescheide gegen Veranstaltende, Gewerbetreibende und ihre
Mitarbeitenden (§§ 9, 14 OWiG)
Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen als
Auffangtatbestand (§ 130 OWiG)
Bußgeldbescheide gegen juristische Personen (§ 30 OWiG)
Zumessung der Geldbuße (§ 17 Absatz 3 OWiG)
Anwendung des Bußgeldkataloges Baden-Württemberg
Vorteilsabschöpfung durch die Geldbuße bei Gewerbetreibenden
(§17 Absatz 4 OWiG)
Pflichtmitteilung an das Gewerbezentralregister (§ 149 GewO)
Pflichtmitteilung an die Ausländerbehörde (§ 87 AufenthG)
Vertretung der Behörde vor dem Amtsgericht (§ 76 OWiG)
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (§§ 7, 8 JuSchG)
Raimund Wieser
ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.
Jetzt anfragen
Holen Sie sich das Wissen ins Haus!
Persönliches Angebot anfordern!
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!
0761 – 38673-15
ANSPRECHPARTNER
SEMINAR TEILEN
Raimund Wieser
ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.
Jahre Erfahrung in der qualifizierten Weiterbildung
Praxisorientierte Seminare und Studiengänge
Erstklassige Dozenten aus Wissenschaft und Praxis
20.000
Anerkannte VWA-Absolventen
Jetzt anfragen
Holen Sie sich das Wissen ins Haus!
Persönliches Angebot anfordern!
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!
0761 – 38673-15
ANSPRECHPARTNER
SEMINAR TEILEN
KONTAKT
Eisenbahnstraße 56
79098 Freiburg
0761 38673-0
info@vwa-freiburg.de