Grundlagen des Eingruppierungsrecht Öffentlicher Dienst für Personalräte und Quereinsteiger*innen
Die richtige Eingruppierung von Beschäftigten ist ein zentraler Aspekt der Personalarbeit und gehört zugleich zu den wichtigsten Beteiligungsfeldern der Personalräte. Um hier sachgerecht mitwirken zu können, sind fundierte Kenntnisse des Eingruppierungsrechts unverzichtbar.
In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen des Eingruppierungsrechts im öffentlichen Dienst. Behandelt werden die Systematik und Anwendung der Entgeltordnungen (TVöD / TV-L), der Grundsatz der Tarifautomatik sowie typische Fragestellungen aus der Praxis. Anhand von Beispielen werden Beteiligungsrechte, Prüfverfahren und aktuelle Rechtsprechung praxisnah erläutert.
So gewinnen Sie Sicherheit in der Beurteilung von Eingruppierungen und können Ihre Aufgaben als Personalratsmitglied kompetent, nachvollziehbar und rechtssicher wahrnehmen.
Die Beteiligungsrechte des Personalrates bei der Eingruppierung
§12: Grundsatz der Tarifautomatik
Für die Eingruppierung nicht relevante Punkte
§14: Vorübergehende Übertragung einer höherwertigeren Tätigkeit
Die Bildung von Arbeitsvorgängen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
Aufbau der Entgeltordnungen
Tätigkeitsmerkmale des Allgemeinen Teils – Wie umgehen mit den unbestimmten Rechtsbegriffen?
Besprechung praktischer Fälle mit Schwerpunktsetzung durch die Teilnehmenden
Das Seminar richtet sich an Mitglieder von Personalräten, Mitarbeitende aus Personal- und Hauptämtern sowie Quereinsteiger*innen, die Eingruppierungen prüfen, begleiten oder darüber entscheiden.
Rainer Winkler
hat langjährige Erfahrung in der praktischen Personalratsarbeit. Mehr als 25 Jahre beschäftigt er sich zudem in seiner Funktion als stv. Personalratsvorsitzender mit der Thematik des Arbeits- und Tarifrechts im öffentlichen Dienst. Er ist seit 15 Jahren für verschiedene Bildungseinrichtungen als Dozent tätig.
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