Kalkulation der Entschädigung von Feuerwehrangehörigen
Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung. In der Praxis stellen sich jedoch häufig Fragen zur angemessenen Entschädigung, etwa zur Höhe, Pauschalierung oder zu den rechtlichen Grundlagen der Zahlungen.
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Entschädigungsregelungen nach § 16 Feuerwehrgesetz (FwG) rechtssicher gestaltet werden. Sie lernen, welche Möglichkeiten der Pauschalierung von Verdienstausfall und Auslagen bestehen und wie entsprechende Satzungen formuliert werden können. Zudem wird erläutert, wie die Pauschalierung des Personalkostenersatzes gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 FwG erfolgt. Praxisbeispiele, Musterberechnungen und Satzungsmuster veranschaulichen die Umsetzung in der kommunalen Praxis.
So gewinnen Sie Sicherheit bei der Berechnung und Gestaltung von Entschädigungen und können Satzungsregelungen transparent und rechtssicher anwenden.
Entschädigungsregelungen zwischen Gemeinde und Feuerwehrangehörigen (§ 16 FwG)
Verdienstausfall (Nachweis und Höhe)
Auslagen, Spitzabrechnung oder Pauschalierung
Pauschalierung der Ersatzleistung für die ehrenamtlich Tätigen und hierzu notwendige Satzungsregelungen
Kostenersatz im Außenverhältnis bei Feuerwehreinsätzen (§ 34 Abs. 5 FwG)
Pauschalierung der Ersatzleistungen
Ersatzleistungen im Rahmen des Kostenersatzes
Berechnung der jeweiligen Sätze und Satzungsgestaltung
Praktische Hinweise
Rechtssprechungsübersicht
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung, insbesondere aus Kämmerei, Personalamt, Feuerwehrwesen und Rechtsamt, die mit der Berechnung und Festsetzung von Entschädigungen nach dem Feuerwehrgesetz befasst sind.
Uwe Ehrhardt
ist Stadtverwaltungsdirektor, Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen.
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