Kalkulation der Entschädigung von Feuerwehrangehörigen
Bei ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen stellen sich im Zusammenhang mit der Entschädigung häufig Fragen zu den Themen: Wie hoch kann und darf die Entschädigungsleistung für den Feuerwehrdienst (Übungen, Einsatz oder Brandsicherheitswachen) sein. Was muss beachtet werden, wenn eine pauschale Regelung zu diesen Entschädigungen erfolgen soll und wie sehen die dazu notwendigen Satzungsregelungen auf der Basis des § 16 Feuerwehrgesetz (FwG) in Bezug auf Pauschalierung von Verdienstausfall und Auslagen aus.
Ebenso wird in diesem Seminar behandelt, wie eine Pauschalierung des Personalkostenersatzes im Sinne des § 34 Abs. 5 S. 2 FwG erfolgt und wie diese Satzung gefasst werden sollte.
Praxisbeispiele mit Musterberechnungen und Satzungsmustern sorgen für einen guten Praxisbezug.
Entschädigungsregelungen zwischen Gemeinde und Feuerwehrangehörigen (§ 16 FwG)
Verdienstausfall (Nachweis und Höhe)
Auslagen, Spitzabrechnung oder Pauschalierung
Pauschalierung der Ersatzleistung für die ehrenamtlich Tätigen und hierzu notwendige Satzungsregelungen
Kostenersatz im Außenverhältnis bei Feuerwehreinsätzen (§ 34 Abs. 5 FwG)
Pauschalierung der Ersatzleistungen
Ersatzleistungen im Rahmen des Kostenersatzes
Berechnung der jeweiligen Sätze und Satzungsgestaltung
Praktische Hinweise
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Uwe Ehrhardt
ist Stadtverwaltungsdirektor, Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen.
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