Kalkulation von Nutzungsgebühren für Obdachlosenunterkünfte
Die Unterbringung obdachloser Personen ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Damit verbundene Kosten dürfen über Benutzungsgebühren auf die Nutzer*innen umgelegt werden – allerdings nur im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und einer sachgerechten Kalkulation.
In diesem Seminar lernen Sie, wie Nutzungsgebühren für Obdachlosenunterkünfte rechtssicher kalkuliert werden. Behandelt werden die Ermittlung der ansatzfähigen Kosten, die Wahl und Begründung des Verteilungsschlüssels sowie Besonderheiten bei Gebäuden im Eigenbesitz oder in Miete. Praxisbeispiele und aktuelle Rechtsprechung verdeutlichen, worauf es bei der Gebührenkalkulation im Obdachlosenbereich ankommt.
So gewinnen Sie Sicherheit bei der Erstellung und Überprüfung von Gebührenkalkulationen und können rechtliche Anforderungen korrekt umsetzen.
Ansatzfähige Kosten und deren Ermittlung
Maßstab der Kostenverteilung
Gebührenkalkulation anhand von praktischen Beispielen (Gebäude im Eigenbesitz oder angemietet)
Aktuelle Rechtsprechung zu Gebührenfragen
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus Ordnungs- und Hauptämtern, Kämmereien sowie Rechnungsprüfungsstellen, die mit der Kalkulation oder Prüfung von Nutzungsgebühren für Obdachlosenunterkünfte befasst sind.
Uwe Ehrhardt
ist Stadtverwaltungsdirektor und Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Er ist langjähriger Referent im Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.
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Uwe Ehrhardt
ist Stadtverwaltungsdirektor und Fachbereichsleiter der Stadt Emmendingen. Er ist langjähriger Referent im Bereich Polizei- und Ordnungsrecht.
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