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Kostengrundentscheidung und Kostenfestsetzung im Bußgeldverfahren

Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens muss sich die öffentliche Verwaltung mit Kostenfestsetzungsanträgen von Rechtsanwälten auseinandersetzen, die erhebliche Gebühren und Auslagen mit sich bringen können. Im Seminar wird einführend der Zusammenhang zwischen Kostengrundentscheidung und Kostenfestsetzung erläutert.

Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über sämtliche Beträge, die Rechtsanwälte bei der Behörde einfordern können und betrachten den Aufbau von Kostenfestsetzungsbescheiden.

PROGRAMM, INHALTE

  • Kostengrundentscheidung als Voraussetzung der Kostenfestsetzung(§105 OWiG)

  • Zurücknahme des Bußgeldbescheides und Einstellung des Bußgeldverfahrens

  • Nicht rechtzeitiges Vorbringen entlastender Tatsachen durch den Betroffenen
    (§ 109 Absatz 2 OWiG)

  • Ablehnung einer Kostengrundentscheidung durch selbstständigen Kostenbescheid

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 108 OWiG)

  • Wirksame Abtretungserklärung des oder der Betroffenen (§ 43 RVG)

  • Besondere Vertretungsvollmacht für das Kostenfestsetzungsverfahren

  • Notwendiger Inhalt von Kostenfestsetzungsanträgen (§ 106 OWiG)

  • Ablehnungsbescheid bei unzulässigen Kostenfestsetzungsanträgen

  • Gebühren von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen nach Nummern 5100 ff. VV-RVG

  • Gebührenrahmen (Mindest- und Höchstgebühr), Bedeutung der Mittelgebühr

  • Bestimmung der angemessenen Gebühren durch Vergleichsberechnung,
    20 % – Grenze, uneinheitliche Rechtsprechung

  • Auslagen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen nach Nummern 7000 VV-RVG

  • Notwendigkeit von Auslagen, insbesondere Kopier- und Scankosten

  • Akteneinsichtspauschale nach § 107 Absatz 5 OWiG

  • Gesonderte Anträge auf Verzinsung von Gebühren und Auslagen

  • Aufbau von Kostenfestsetzungsbescheiden

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • Beschluss des Amtsgerichts

 

DOZENT*IN

Raimund Wieser

ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.

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Raimund Wieser

ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.

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