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Kostengrundentscheidung und Kostenfestsetzung im Bußgeldverfahren

Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens muss sich die öffentliche Verwaltung mit Kostenfestsetzungsanträgen von Rechtsanwälten auseinandersetzen, die erhebliche Gebühren und Auslagen mit sich bringen können. Im Seminar wird einführend der Zusammenhang zwischen Kostengrundentscheidung und Kostenfestsetzung erläutert.

Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über sämtliche Beträge, die Rechtsanwälte bei der Behörde einfordern können und betrachten den Aufbau von Kostenfestsetzungsbescheiden.

PROGRAMM, INHALTE

  • Kostengrundentscheidung als Voraussetzung der Kostenfestsetzung

  • Gebührenanspruch von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen

  • Abtretungserklärung des Betroffenen

  • Notwendiger Inhalt von Kostenfestsetzungsanträgen

  • Ablehnungsbescheid bei unzulässigen Kostenfestsetzungsanträgen

  • Gebühren nach Nummern 5100 ff. VV-RVG

  • Bestimmung der angemessenen Gebühr – Bedeutung der Mittelgebühr

  • Auslagen nach Nummern 7000 VV-RVG

  • Notwendigkeit von Auslagen, insbesondere Kopier- und Scankosten

  • Akteneinsichtspauschale nach § 107 Absatz 5 OWiG

  • Gesonderte Anträge auf Verzinsung von Gebühren und Auslagen

  • Aufbau von Kostenfestsetzungsbescheiden

  • Tenor bei Ablehnung oder vom Antrag abweichender Festsetzung

  • Notwendigkeit der Zustellung

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • Abhilfeentscheidung der Verwaltungsbehörde

  • Vorlage an das Amtsgericht und gerichtliche Entscheidung

DOZENT*IN

Raimund Wieser

ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.

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ist Richter am Amtsgericht i.R. und Autor der Fachliteratur „Praxis des Bußgeldverfahrens“ und „Praxiskommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“.

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